Auszug - Belastungen durch Großbaustelle an der Bautzener Straße reduzieren  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0276/XX Belastungen durch Großbaustelle an der Bautzener Straße reduzieren
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Grüne vor.

 

Beratungsbeitrag: BV Steuckardt, dieser erklärt seine Fraktion übernehme unter Einfügung eines Halbsatzes den Änderungsantrag

 

Einstimmiger Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, Kontakt zu den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Bautzener Straße zu suchen, um die Beschwerden über die Emissionen der Großbaustelle in der direkten Nachbarschaft zu bündeln und gemeinsam Wege zu finden, Abhilfe bzw. eine Verbesserung zu schaffen.

Konkrete Zielsetzung soll es sein, eine regelmäßige, öffentliche Baubesprechung unter Beteiligung von Eigentümer, beauftragten Unternehmen und den zuständigen Behörden zu initiieren, um Verständnis, Akzeptanz und eine Minimierung der Belastungen zu erreichen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, den Bauherrn zur Einhaltung der folgenden Punkte zu verpflichten und sich, soweit es nicht in der Zuständigkeit des Bezirks liegt, zusätzlich bei den dafür zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für eine regelmäßige Kontrollen einzusetzen:

1.      Keine Lärmarbeiten und Erschütterungen während der gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten

2.      Minimierung des Lärms und der Abgase von Baufahrzeugen und Baumaschinen durch geeignete Maßnahmen, Einhaltung des Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG Bln)

3.      Minderung der Staubemission unterhalb des zugelassenen Maximalwerts, gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSch) und Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin ( LimSchG Bln)

4.      Minderung der Straßenverschmutzung zur Einhaltung der Verkehrssicherheit

5.      Vermeidung des Parkens wartender Baustellenfahrzeuge auf der Bautzener Straße

6.      Eine verkehrssichere Wegung der Umleitung des Fahrrad- und Fußverkehrs um die Straßenbaustelle herum

7.      Vermeidung von Gefährdungen des Rad- und Fußverkehrs auf der Bautzener Straße durch rangierende Baustellenfahrzeuge

8.      Unterlassung der nächtlichen Beleuchtung der Baukräne

Der BVV ist noch vor der Sommerpause Bericht zu erstatten.

 
 

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