Auszug - Antrag auf Einwohnerversammlung gem. § 4 BezVG - B-Plan 7-66 VE  

 
 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1840/XIX Antrag auf Einwohnerversammlung gem. § 4 BezVG - B-Plan 7-66 VE
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
 
Beschluss


Die Vorsteherin legt den in Anlage beigefügten Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor.

 

Begründung:

§ 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Einwohnerversammlung

Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen.

 

Das erforderliche Quorum von einem Drittel der anwesenden Bezirksverordneten wurde erreicht. Somit wird die Vorsteherin die Einwohnerversammlung einberufen.

 
 

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