Auszug - Nachbesetzung einer/s Bürgerdeputierten als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG  

 
 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1818/XIX Nachbesetzung einer/s Bürgerdeputierten als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
 
Beschluss


Beschluss:

 

Nach § 35 Abs. 5, Ziff. 2 AG KJHG vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit an. Nach § 35 Abs. 9 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Bürgerdeputierten gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Die in der Anlage zur Drucksache genannte Person wird gewählt.

 

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