Drucksache - 1818/XIX  

 
 
Betreff: Nachbesetzung einer/s Bürgerdeputierten als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Nach § 35 Abs. 5, Ziff. 2 AG KJHG vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit an. Nach § 35 Abs. 9 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Bürgerdeputierten gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Von den Trägern der freien Jugendhilfe wurde folgende Person vorgeschlagen:

 

Träger

vorgeschlagene Personen

Kirchenkreis Tempelhof, Götzstr. 24b, 12099 Berlin

Christian Funk, Bornstr. 19, 12163 Berlin, E-Mail: c.funk @kk-tempelhof.de

 

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