Auszug - Menschenwürdige Unterbringung im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof  

 
 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1701/XIX Menschenwürdige Unterbringung im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:zusammen mit Drucksache 1776/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu diesem Antrag lag vor der Sitzung ein Ersetzungsantrag der Fraktion GRÜNE vor, der durch einen geänderten Ersetzungsantrag ersetzt wird.

 

Der Ersetzungsantrag wird mehrheitlich beschlossen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die angelaufene Notunterbringung von Flüchtlingen in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof sofort so umgesetzt wird,

- dass sie den Mindestanforderungen einer Notunterbringung hinsichtlich der Sanitärausstattung, der Hygiene und des Brandschutzes entspricht,

- dass eine Gesundheitsgrundversorgung aller BewohnerInnen - auch der noch nicht Registrierten - sicher gestellt wird,

- dass unkompliziert und unbürokratisch eine Versorgung mit Medikamenten erfolgt,

- dass auch die festen baulichen Bestandteile des Flughafens (Bestandsgebäude) für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge geprüft werden und

- dass eine räumliche Trennung kranker von gesunden BewohnerInnen gewährleistet ist.

Die derzeitigen extrem schwierigen Rahmenbedingungen in den Hangars stellen eine unzumutbare Belastungssituation für die Bewohner/innen dar, aber auch für das Personal. Daher darf eine weitere Belegung nicht ohne eine Gesamtplanung und Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingung stattfinden.

VOR einer weiteren Belegung sind mindestens folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:

Sanitäranlagen, Waschräume und Versorgung mit Wasser

-          Sicheres Sanitärsystem (sicheres Trinkwasser und angemessenes Abwassersystem)

-          Duschen und Toiletten in den Gebäuden, getrennt für männliche und weibliche Bewohner_innen

-          Waschmöglichkeiten und Zubehör für Wäsche und Hygiene 

Sicherheitskonzept

-          Klärung insb. brandschutzrelevanter Fragen

Medizinische Versorgung

-          Erarbeitung eines Konzepts zur Erstversorgung auf dem Gelände. Ärzte müssen vor Ort behandeln und Medikamente ausgeben können.

-          Übernahme der Kosten für Medikamente klären

-          (U.a. sanitäres) System zur Trennung von kranken und gesunden Bewohner_innen erarbeiten und umsetzen

Beschäftigung, Integrationsangebote für die Bewohner/innen

-          Einrichtung von Kinder-, und Beratungsräumen

-          Freizeitbeschäftigungsangebote für Kinder und Erwachsene

-          Beschulung in Willkommensklassen klären

-          Integrationsangebote, wie Sprachkurse, anbieten

Ehrenamt

-          Sinnvolle Möglichkeiten für Ehrenamtliche fördern und eine professionelle Koordination der Aktivitäten gewährleisten

Information und Registrierung  

-          (Rechtszeitige) Information der Anwohnerschaf sicherstellen

-          Eine kurzfristige Registrierung binnen weniger Tage, z.B. durch eine zusätzliche Registrierungsstelle vor Ort, ermöglichen und die Information der Bewohner_innen sicherstellen, um auch Verunsicherungen und Spannungen unter den Bewohner_innen abzubauen. 

Die Belegung ist als eine temporäre Notunterbringung zu planen und darf keine dauerhafte Lösung darstellen.

 
 

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