Drucksache - 1701/XIX  

 
 
Betreff: Menschenwürdige Unterbringung im ehemaligen Flughafengebäude Tempelhof
Status:öffentlichAktenzeichen:zusammen mit Drucksache 1776/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Integration Beratung
09.06.2016 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste am 18.11.2015 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die angelaufene Notunterbringung von Flüchtlingen in den Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof sofort so umgesetzt wird,

- dass sie den Mindestanforderungen einer Notunterbringung hinsichtlich der Sanitärausstattung, der Hygiene und des Brandschutzes entspricht,

- dass eine Gesundheitsgrundversorgung aller BewohnerInnen - auch der noch nicht Registrierten - sichergestellt wird,

- dass unkompliziert und unbürokratisch eine Versorgung mit Medikamenten erfolgt,

- dass auch die festen baulichen Bestandteile des Flughafens (Bestandsgebäude) für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge geprüft werden und

- dass eine räumliche Trennung kranker von gesunden BewohnerInnen gewährleistet ist.

 

Die derzeitigen extrem schwierigen Rahmenbedingungen in den Hangars stellen eine unzumutbare Belastungssituation für die Bewohner/innen dar, aber auch für das Personal. Daher darf eine weitere Belegung nicht ohne eine Gesamtplanung und Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingung stattfinden.

VOR einer weiteren Belegung sind mindestens folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:

 

Sanitäranlagen, Waschräume und Versorgung mit Wasser

        Sicheres Sanitärsystem (sicheres Trinkwasser und angemessenes Abwassersystem)

        Duschen und Toiletten in den Gebäuden, getrennt für männliche und weibliche Bewohner_innen

        Waschmöglichkeiten und Zubehör für Wäsche und Hygiene

 

 

 

 

Sicherheitskonzept

        Klärung insb. brandschutzrelevanter Fragen

 

Medizinische Versorgung

        Erarbeitung eines Konzepts zur Erstversorgung auf dem Gelände. Ärzte müssen vor Ort behandeln und Medikamente ausgeben können.

        Übernahme der Kosten für Medikamente klären

        (U.a. sanitäres) System zur Trennung von kranken und gesunden Bewohner_innen erarbeiten und umsetzen

 

Beschäftigung, Integrationsangebote für die Bewohner/innen

        Einrichtung von Kinder-, und Beratungsräumen

        Freizeitbeschäftigungsangebote für Kinder und Erwachsene

        Beschulung in Willkommensklassen klären

        Integrationsangebote, wie Sprachkurse, anbieten

 

Ehrenamt

        Sinnvolle Möglichkeiten für Ehrenamtliche fördern und eine professionelle

Koordination der Aktivitäten gewährleisten

 

Information und Registrierung

        (Rechtszeitige) Information der Anwohnerschaf sicherstellen

        Eine kurzfristige Registrierung binnen weniger Tage, z.B. durch eine zusätzliche Registrierungsstelle vor Ort, ermöglichen und die Information der Bewohner_innen

        sicherstellen, um auch Verunsicherungen und Spannungen unter den Bewohner_innen abzubauen.

 

Die Belegung ist als eine temporäre Notunterbringung zu planen und darf keine dauerhafte Lösung darstellen.“

 

 

 Die BVV fasste am 20.01.2016 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen

Stellen des Senats dafür einzusetzen, dafür einzusetzen, dass es zu keiner weiteren

Unterbringung auf dem Tempelhofer Feld kommt, bevor nicht die vom LAGeSo vom Juni

2015 vorgelegten notwendigen Qualitätsstandards für Notunterkünfte geschaffen sind.

 

Die BVV bekräftigt ferner ihrem Beschluss vom November 2015 (Drucks. Nr.: 1701/XIX).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Auf die Punkte in Bezug auf die Mindestanforderungen hinsichtlich der Sanitätsausstattung, der Hygiene, des Brandschutzes, der Gesundheitsversorgung ist bereits ausführlich innerhalb der Großen Anfragen „LaGeSo-Mindeststandards in der Notunterkunft THF-Hangars fast erreicht?“ (BVV 17.02.2016 Drucksache 1812/XIX) sowie „Ist die Unterbringung der Flüchtlinge in den Hangars noch zu verantworten?“ (BVV 15.06.2016) eingegangen worden. Demnach sind die Mindestanforderungen in diesen Bereichen erfüllt.

Mittlerweile werden alle Kinder in Willkommensklassen unterrichtet, allerdings gibt eine große Anzahl von jugendlichen ab 16 Jahren, die noch keinen Platz in einer Willkommensklasse an einem OSZ erhalten. Für die Vergabe dieser Plätze ist die Senatsbildungsverwaltung zuständig.

Alle Bewohnenden sind registriert.

Es gibt eine spezielle Kinder- und Jugendbetreuung Vorort, die durch die Träger Tamaja und „Save the children Deutschland e. V.“ realisiert wird und in extra Räumen stattfindet.

Die Sozialarbeitenden beraten die Bewohnenden in speziellen Beratungsräumen, pro Hangar gibt es ein Sozialarbeiterbüro.

Es finden zahlreiche Freizeitangebote für Kinder und Erwachsene statt, die entweder durch freie Träger oder durch die Vielzahl von Ehrenamtlichen durchgeführt werden. Seit Mitte Juni kann zusätzlich die eigens dafür errichtete Leichtbauhalle auf dem Vorfeld für Sport- und Freizeitangebote genutzt werden. Diese werden u. a. von den Trägern GSJ Berlin und dem Kinder- und Jugendzirkus Cabuwazi  durchgeführt. An dem Nutzungskonzept hat das bezirkliche Jugendamt mitgewirkt.

Es bestehen mehrere Kooperationen mit unterschiedlichen Bildungsträgern. Die Deutschkurse werden unter anderem vom DAF e.V., Startcon, der Volkshochschule und German Now durchgeführt.

Außerdem widmet sich seit Anfang 2016 die Beratungsfirma trialog der Entwicklung, Koordination und Verstetigung von Kommunikations- und Organisationsstrukturen im Feld der Integration. U.a. ist so ein spezielles Patenschaftsmodell entstanden, innerhalb dessen bereits über 60 Patenschaften zwischen Geflüchteten und Anwohnenden entstanden sind.

Der ehrenamtliche Verein THF welcome betreibt ein Begegnungscafé in Hangar 1, das täglich geöffnet hat.

Die Abteilung Wirtschaftsförderung und die Koordinatorin für Flüchtlingsfragen des Bezirksamtes arbeiten gerade gemeinsam mit den hiesigen Unternehmensnetzwerken an dem Projekt „Geflüchtete in Arbeit“, innerhalb dessen junge Geflüchtete aus den Hangars in Ausbildungsverhältnisse gebracht werden sollen.

In den Hangars sind mehrere professionelle Ehrenamtskoordinator_innen tätig, die die Angebote der Ehrenamtlichen sowie die Projekte koordinieren. Diese Stellen wurden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales geschaffen. Außerdem steht auf dem Vorplatz der Hangars der „Infobus“, der als Anlaufstelle für Helfer_innen und Interessierte dient und durch Verband für sozial- kulturelle Arbeit e.V. professionell betrieben wird.

 

Auf das bestehende Deeskalationskonzept in den Hangars wurde ebenfalls in der Großen Anfrage eingegangen.

 

Die Anzahl der geflüchteten Menschen, die in den Hangars untergebracht sind, hat sich seit Beginn des Jahres von ca. 2600 auf 1300 Menschen halbiert. Es wurde u. a. durch Druck seitens des Bezirksamtes erreicht, dass viele Familien und allein reisende Frauen  in Unterkünfte mit höherem Standard auch innerhalb des Bezirkes verlegt wurden.

Gemeinsames Ziel des Bezirks und des Landeskoordinierungsstabs für Flüchtlinge (LKF) ist es, dass die Hangars nach Möglichkeit nicht mehr belegt und bei Fertigstellung der Container freigezogen werden. Die bestehenden Plätze bleiben als Notreserve bestehen. Wenn so ein Notfall eintritt, sollen wenn möglich nur Familien ohne schulpflichtige Kinder bzw. allein reisende Personen dort vorübergehend untergebracht werden.

Des Weiteren soll es für das geplante Ankunftszentrum einen Transitbereich geben, in dem die neuankommenden Geflüchteten für maximal 72 Stunden in Hangar 7 übernachten.

 

Die Änderung des Tempelhof-Gesetzes wurde am 28.01.2016 im Senat beschlossen. Demnach können auf dem betonierten Vorfeld zusätzliche  Bauten für die Flüchtlingsunterkunft errichtet werden.

Dort sollen Container mit einer Platzkapazität für 2000 Personen entstehen. Wenn die Container bezugsfertig sind, sollen die Hangars leergezogen werden und die Geflüchteten in die Container umziehen. Der Umzug der Menschen aus den Hangars in die Container und damit Leerzug der Hangars hat oberste Priorität.

Das Bezirksamt hat wiederholt den Wunsch geäußert, dass die Unterkunft oder zumindest ein Teil davon nicht als Notunterkunft sondern gleich als Gemeinschaftsunterkunft an den Start geht, was bedeuten würde, dass sich die Platzzahl um die Hälfte reduziert und die Qualitätsstandards erhöht sind. Z. B. wäre dann eine eigene Essensversorgung gewährleistet. Ob dieser Wunsch eingehalten werden kann, richtet sich danach, wie hoch die Anzahl der Geflüchteten ist, die eine Unterkunft benötigen. Die Hangars sollen dann nur noch als Notreserve zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 
 

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