Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV   

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1006/XIX Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter im Jugendhilfeausschuss gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV

     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
 
Beschluss

Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2012 wurde

Herr Arne Süberkrüb

zum Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1  Nr. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

Herr Süberkrüb hat den Verzicht mit Schreiben vom 29. Januar 2014, eingegangen im Büro der BVV am 30. Januar erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

Herr Arne Süberkrüb

mit sofortiger Wirkung nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 
 

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