Drucksache - 1006/XIX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter im Jugendhilfeausschuss gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2012 wurde

 

Herr Arne Süberkrüb

 

zum Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1  Nr. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Süberkrüb hat den Verzicht mit Schreiben vom 29. Januar 2014, eingegangen im Büro der BVV am 30. Januar erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Arne Süberkrüb

 

mit sofortiger Wirkung nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 
 

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