Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Präsentation des Arbeitsstandes „Soziales Infrastrukturkonzept Tempelhof-Schöneberg“      
Ö 5  
Präsentation des Abstimmungsstands der Entwicklung des Grundstückes Attilastraße 55      
Ö 6  
Sachstandsbericht zu Drs. 0218/XX - Ehem. Güterbahnhof Tempelhof (Auf Wunsch der SPD)      
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Flächenpotentiale heben – Übernutzung und übermäßiger Verdichtung entgegenwirken  
0659/XX  
Ö 7.2  
Fahrradparkhäuser auch in Tempelhof-Schöneberg  
0729/XX  
Ö 7.3  
Fahrradparken bei der Bahn  
0732/XX  
Ö 7.4  
Monostruktur von Gewerbe entgegenwirken - Zahl der Shisha-Bars eindämmen, Versorgungsfunktion stützen  
Enthält Anlagen
0731/XX  
    16.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.16 - überwiesen
   

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.4 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    11.07.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.5 - vertagt
   

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass in Textbebauungsplänen Shisha-Bars keine eigene Kategorie darstellten, dies macht es schwierig bauaufsichtlich gegen die Einrichtungen vorzugehen. Eine Einzelfallprüfung wäre erforderlich. Eine schnelle Änderung der Rechtslage sei in näherer Zeit nicht zu erwarten. Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrages auf die Oktober-Sitzung, um die Ergebnisse der Stadträtesitzung und des Rates der Bürgermeister abzuwarten. Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

   
    18.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die SPD hat einen Änderungsantrag zu 0731/XX mit dem gleichnamigen Titel eingebracht. BV Seltz begründet die Änderungen. Es folgen weitere Wortbeiträge von BV Olschewski, der die Prüfung positiv sieht, von BD Voss, die sich ablehnend äußert. Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich angenommen. (17 ja/ 2 Nein)

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wollte beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prüstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

 

   
    15.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - Beschlussliste:

 

Der Ausschuss empfiehlt d er BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob zukünftig für die Bereiche

  • Haupt- und Rheinstraße zwischen Walther-Schreiber und Innsbrucker Platz
  • Tempelhofer Damm zwischen Friedrich-Karl-Straße/Ordensmeisterstraße und Ringbahnstraße sowie
  • Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühßstraße

die in § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bln) bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 (fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung Berlin) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeiten analoge Anwendung findet, Umnutzungen von Wohn – oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen Gewerbebetriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (§15 BauNVO bzw. Gebiete nach § 34 BauGB Abs.2) gefährdet ist. Die analoge Anwendung umfasst hier die Gefährdung der Einzelhandels- und Versorgungsfunktion durch gastronomische Betriebe, insbesondere Shisha-Bars.

In Tempelhof-Schöneberg hat diese Anwendung bisher in der Maaßenstraße stattgefunden. Weitere Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung siehe OVG Reinland-Pfalz, AZ 1 A 10058/11).

 

Den betreffenden Ausschüssen ist bis Mai 2020 zu berichten.

   
    26.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.8 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9.5 - vertagt
   

Die MzK wurde vertagt.

 

   
    14.10.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

wird zur Kenntnis genommen.

Ö 7.5  
Medizinische Versorgung im Süden des Bezirks optimieren - Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten (mitberatend)  
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 8.1  
Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. (Zu dieser Drucksache liegt eine Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion vor.)  
Enthält Anlagen
0664/XX  
Ö 9     Mitteilung zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1  
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des Bebauungs-plans 7-83 für die Grundstücke Innsbrucker Straße 14-15, Steinacher Straße 3/9, Sterzinger Straße 3-4, Meraner Straße 31/47A, Am Mühlenberg 2/4, 7-13, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/12) sowie die Steinacher Straße, Am Mühlenberg und Sterzingerstraße (teilwe  
0745/XX  
Ö 10  
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