Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Das
Bezirksamt wird ersucht, im Zuge von Verhandlungen mit dem Eigentümer des
Grundstücks Yorckstraße 55/56, Ecke Bautzener Straße über eine zukünftige
Nutzung des Grundstücks Wegerechte für die Allgemeinheit vertraglich und ggf.
planungsrechtlich zu sichern.
Die
Wegerechte sollen der Anbindung der "Schöneberger Schleife" über die
Brücke Nr. 5 an den Gleisdreieck-Park dienen. Die zu sichernde Wegeführung
soll barrierefrei und in gerader bzw. weiträumig geschwungenem
Verlauf sowie in ausreichender Breite über das Grundstück geführt
werden. Die denkmalgeschützte Brücke Nr. 5 ist gestalterisch so
einzubinden, dass ihre topografische Einbíndung in den Bahndammverlauf
erkennbar bleibt.
Vor dem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes soll das
Vorhaben im Ausschuss für Stadtplanung vorgestellt werden.