Drucksache - 1350/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1350/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Engelbecken Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1350/V):
Das Bezirksamt wird ersucht ein Gutachten über notwendige Veränderungen des Engelbeckens in Auftrag zu geben. Die Veränderungen haben zum Ziel eine ökologisch ausgeglichene und stabile Situation im Engelbecken durch biologische und mechanische Maßnahmen zu erreichen. Das Gutachten beinhaltet eine Kostenschätzung über diese Maßnahmen.
Der Ausschuss ist zeitnah über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren. Für das Gutachten werden über- und außerplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Aufgrund des absinkenden Wasserstandes (u.a. verbunden mit dadurch entstehender Geruchsbelästigung) sind kurzfristig Sofortmaßnahmen wie z.B. die Einleitung von Frischwasser zu prüfen.
Über durchgeführte Sofortmaßnahmen sollen der Ausschuss und die Anwohner*innen informiert werden. Einen ersten Bericht soll das Bezirksamt dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen nach der Sommerpause erstatten.
Die maßgebliche Ursache für die schlechte Wasserqualität im Engelbecken ist der übermäßige Eintrag von Nährstoffen ins Wasser, wodurch es zu starker Algenentwicklung kommt. Fische, die im Wasser leben, erhöhen infolge der Aufnahme des Gewässersubstrats mit ihren Ausscheidungen den Nährstoffgehalt im freien Wasser stark. Diese überfordert die biologische Selbstreinigungskraft des flachen Gewässers.
Die besonders lang andauernden Trockenperioden während der vergangenen Sommerhaben stets zu einer starken Absenkung des Wasserspiegels geführt. Verstärkt wurde dies zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die temporäre Grundwasserabsenkung für ein Bauvorhaben im Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Durch Eintrag und Sedimentation organischen und mineralischen Materials kommt es nach und nach zum Anwachsen einer Schlammschicht, in der anaerobe oder zumindest sauerstoffarme Bedingungen herrschen. Die Selbstregulation der Stoffkreisläufe wird hierdurch weiter beeinträchtigt und das Gewässer droht mittelfristig umzukippen.
Mit Hilfe der beauftragten Gutachten sollen Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Wasserqualität am Engelbecken dauerhaft verbessert werden kann.
Die Gutachtenvergabe zur Geohydrologie erfolgte insbesondere, weil seitens der Oberen Wasserbehörde keine klare Einschätzung der Grundwasserabhängigkeit und der rechtlichen Einstufung als Gewässer 2. Ordnung erfolgte. In diesem Zusammenhang war also auch zu klären, ob das Engelbecken immer noch eine gedichtete Beckensohle aufweist oder eine komplette Grundwasserabhängigkeit besteht.
Es wurden zwei Gutachten beauftragt.
Gutachten – Analyse Wasser und Boden:
Die 2019 durchgeführte Untersuchung zur Wasserqualität und Schadstoffbelastung des Sediments hat ergeben, dass die Phosphatbelastung im Engelbecken stark erhöht ist und weiterhin eine, wenn auch etwas verringerte Schadstoffbelastung des Schlamms vorliegt.
Gutachten - Geologie/Hydrologie:
Mit der Untersuchung zur Geologie/Hydrologie soll abschließend geklärt werden, ob der Wasserstand im Engelbecken grundwasserabhängig ist. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden im Verlauf eines Jahres Rammkernsondierungen durchgeführt, die Sondierkerne labortechnisch untersucht, monatliche Pegelmessungen vorgenommen und das oberirdische Einzugsgebiet des Engelbeckens ermittelt.
Die Zwischenablesungen der Beobachtungsrohre deuteten bereits darauf hin, dass der Wasserstand im Engelbecken grundwasserabhängig ist. Die Auswertung aller Daten der erfolgte am Jahresende 2020, nachdem die Messreihe mit den monatlichen Ablesungen beendet wurde.
Die Vorstellung der Gutachten wurde für die Ausschusssitzung am 26.01.2021 angemeldet, die als Videokonferenz öffentlich tagt und auch die Anwohner*innen einbezieht.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 09.02.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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