Drucksache - 0952/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.:23722
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.0952/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
"Zusätzliche Mittel des Abgeordnetenhauses für das HH 2018/ 2019"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht schriftlich bis Ende März 2018 darzulegen, wie und mit welchen konzeptionellen Überlegungen die zusätzlichen Mittel verwendet werden sollen, die das Abgeordnetenhaus von Berlin über den beschlossenen bezirklichen Haushalt 2018/ 2019 hinaus dem Bezirk zur Verfügung stellen wird. Ebenso sind die BVV und die Fachausschüsse in den Prozess der Mittelverwendung einzubinden.“
Das Bezirksamt hat am 17. April 2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Schreiben vom 7. März 2018 „2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018“ hat die Senatsverwaltung für Finanzen verbindliche Regelungen zur Verwendung der zusätzlichen Mittel übersandt.
Konkret wurden folgende Regelungen vorgenommen:
a) zusätzliche Finanzierung der außerschulischen Lernorte
Hinsichtlich der zusätzlichen Finanzierung der außerschulischen Lernorte im Sinne des Schulgesetzes i. H. v. 1 Mio. € haben sich die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie für Kultur und Europa auf eine Mittelverteilung für die drei betroffenen Bereiche (Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen) verständigt. Demnach werden für Jugendkunstschulen je Standort 40 T€ zusätzlich bereitgestellt. Für Jugendverkehrsschulen beläuft sich der Betrag auf 10,4 T€ und für Gartenarbeitsschulen auf 17,3 T€ je Standort.
Die Summe der Standort-Beträge je Bezirk ergibt den bezirklichen Fortschreibungbetrag2018, bis zu dem - nach Maßgabe der tatsächlichen zweckentsprechenden Mittelverwendung - eine Basiskorrektur erfolgen wird. Weitere Einzelheiten wird die SenBJF in einem gesonderten Schreiben an die Bezirke mitteilen.
b) Finanzmittel für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen
Die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen i. H. v. 4 Mio. € für 2018 werden gleichmäßig auf alle 12 Bezirke verteilt (333,3 T€ je Bezirk). Bis maximal zu diesem Betrag werden Mehrausgaben beim Kapitel 3100, Titel 68401 - Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen - im Rahmen der Basiskorrektur 2018 finanziert.
c) Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen
Für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen nach einem Fachstellenkonzept hat das Abgeordnetenhaus zusätzliche Mittel i. H. v. jeweils 1,2 Mio. € für 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt. Der Entwurf eines solchen Fachstellenkonzepts zur Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen wird im Rahmen einer AG im Zusammenhang mit der Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe entwickelt. Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.
d) Verbesserung der Finanzierung der VHS- Dozenten
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat für die schrittweise Erhöhung der Honorare für VHS-Dozentinnen und Dozenten zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 880 T€ für 2018 und 3 Mio. € für 2019 bereitgestellt. Nach vorläufigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um in zwei Erhöhungsschritten (jeweils zum 01.08.2018 und 01.08.2019) das Ziel eines flächendeckenden Honorars von 35 € in der Honorargruppe 1.2 zu erreichen. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass - nach erfolgter Abfrage der realen Unterrichtseinheiten und Honorarzahlungen für 2017 - ein Vorschlag für eine Mittelverteilung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erstellt wird. Nach Vorlage und Abstimmung des Vorschlages werden die Bezirke gesondert über die Basiskorrektur-Beträge informiert.
e) Aufstockung der Kältehilfe
Um Angebote der Kältehilfe auf die Monate Oktober und April auszuweiten, wurden zusätzliche Mittel i. H. v. 510 T€ zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Mittel erfolgt im Zuge der regulären Nachbudgetierung des Produktes „80682 – VT- Berliner Kältehilfe“ auf Basis der - noch von der Fachverwaltung zu benennenden - Platzkapazitäten für April und Oktober 2018.
f) Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung
Hinsichtlich der Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung wurden die zusätzlichen Finanzmittel i. H. v. jeweils 2,3 Mio.€ für 2018 über das Produkt „80001 - VT-Schuldnerberatung-/ Insolvenzberatung“ verteilt. Dabei wurde ein einheitlicher prozentualer Zuschlag von rd. 32% auf die Planmengen jedes Bezirks vorgenommen.
g) Zusätzliche Mittel für die bezirklichen Musikschulen
Hinsichtlich der Umsetzung des Sachverhaltes ist zunächst die Fachverwaltung (SenKult) um Stellungnahme gebeten worden. Es ist geplant, die konkrete Inanspruchnahme nach einem Antragsverfahren festzulegen.
Damit wurden durch die Senatsverwaltung für Finanzen sehr konkrete Regelungen zur Mittelverwendung getroffen, die aus Sicht des Bezirksamtes keiner weiteren ämterübergreifenden konzeptionelle Überlegungen bedürfen bzw. sind weitere Vorgaben und Abstimmungen abzuwarten.
Die Fachressorts werden die Bezirksverordnetenversammlung über die konkrete Mittelverwendung im Rahmen ihrer operativen Verantwortung in den jeweils zuständigen Ausschüssen informieren.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine über die vorstehenden Ausführungen hinausgehenden b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine über die vorstehenden Ausführungen hinausgehenden
Berlin, den 17.04.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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