Drucksache - 0709/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnungsamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, StS V P 1, abgegeben wird. A) Begründung: Der Rat der Bürgermeister hat am 27. Juli 2017 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen, dass das Anmeldeverfahren für Prostituierte sowie die gesundheitliche Beratung der Prostituierten regionalisiert durch einen Bezirk für alle Bezirke erfolgen soll.
Wie im Rat der Bürgermeister festgestellt wurde, ist es sinnvoll, eine Anlaufstelle für Prostituierte zu schaffen, um diesen einen niedrigschwelligen Zugang zur behördlichen Stelle zu schaffen, aber auch um eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben, deren Fallzahlen je nach Bezirk erheblich abweichend sein würden, zu gewährleisten.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich bereit erklärt, die Aufgaben der Anmeldung und der gesundheitlichen Beratung der Prostituierten für Berlin zu übernehmen. B) Rechtsgrundlage Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz; §§ 3 bis 10 des Prostituiertenschutzgesetzes; § 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . 2017 Bezirksbürgermeister von Dassel
Bezirksamt Mitte von Berlin Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr.
An die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung StS V P 1
Erklärung des Einvernehmens gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Das Bezirksamt Mitte von Berlin erklärt gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes das Einvernehmen
Datum
Unterschrift
Stephan von Dassel Name
Bezirksbürgermeister Dienstbezeichnung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |