Drucksache - 2475/IV  

 
 
Betreff: Planungen für die Wiesenburg (Wiesenstraße 55-59)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sack 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag SozStadt vom 16.12.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 08.03.2016
4. Zwischenbericht
5. VzK vom 30.06.2016
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2475/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Planungen für die Wiesenburg (Wiesenstraße 55-59)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2475/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO dafür einzusetzen, dass, neben der Schaffung neuen Wohnraums, Teile des Geländes für das Gemeinwohl gesichert werden. Mit Blick auf den Sozialraum sollen bei der Schaffung einer sozialkulturellen Angebotsstruktur für die Bespielung der Wiesenstr. 55 in erster Linie die Zielgruppe sozialbelasteter Familien angesprochen werden und die Angebote der Stabilisierung dieser Familien dienen. Die historische Bedeutung für den Stadtteil Wedding und das naturnahe Areal mit seiner zentralen Lage im Quartiersmanagementgebiet Pankstraße machen das Gelände diesbezüglich zu einem Ort mit hohem Potential. Die Historie des Ortes muss auch in der Konzeptentwicklung berücksichtigt werden.

Bei den Planungen bzw. im Rahmen des Werkstattverfahrens für das Gelände der Wiesenburg (Wiesenstraße 55-59) sollen daher folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:

  1. Größtmöglicher Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz, soweit dies mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen sowohl bautechnisch als auch finanziell vertretbar ist.
  2. Erhalt der bestehenden Wohnnutzung.
  3. Größtmöglicher Erhalt der baulichen Anlagen, in denen sich Arbeitsplätze, Werkstätten und kulturelle Angebote befinden, sowie Ausbau und Erweiterung der Strukturen zu einem Kunst- und Kulturstandort mit Ausbildungsmöglichkeiten
  4. Größtmöglicher Erhalt und Sicherung der Bestandsnutzungen: langfristige Mietverträge für die Mieter dieser Anlagen (bestehende Werkstätten, Ateliers), die sich an den bestehenden Mietverträgen orientieren und die getätigten Eigenleistungen berücksichtigen.
  5. Schaffung von Flächen für Kunst-, Kultur-, Ausstellungs- und Dienstleistungsangebote
  6. Schaffung von naturnahen Bildungsräumen für naturnahe Unterrichtsangebote der umliegenden Schulen und außerschulische Bildungsangebote (Grünes Klassenzimmer). In die Konzeptionsentwicklung sollen dabei die in Frage kommenden umliegenden Schulen als auch außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen werden.
  7. Ausbau der ehemaligen Sammelhalle zu einem Veranstaltungssaal und offenen Begegnungsort für die Bedarfe des Kiezes. Die Bedarfe sind in Zusammenarbeit mit den „Wiesenburger/innen“, dem Quartiersmanagement und dem Bezirksamt Mitte zu ermitteln, und nach Beendigung der Bedarfsermittlung dem Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vorzustellen.
  8. Schaffung der Verkehrssicherheit in der Sammelhalle zur Zwischennutzung ab Frühjahr 2016, um dem anstehenden Beteiligungsverfahren einen Ort zu geben und um die soziale und kulturelle Nutzung während der Planungsphase am Standort weiterführen zu können.
  9. Neubau von gefördertem Wohnraum u.a. für Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen unter Berücksichtigung einer behutsamen Entwicklung der bestehenden baulichen Strukturen

 

Das Bezirksamt hat am  14.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 


- 2 -

 

In Ergänzung des Zwischenberichts, den die BVV in ihrer Sitzung am 17.3.16 zur Kenntnis genommen hat, wird nunmehr berichtet, dass das dreistufige Werkstattverfahren der degewo mit der abschließenden Jurysitzung am 28.4.16 beendet ist.

 

Aus dem Verfahren ist kein Siegerentwurf hervorgegangen. Vielmehr sind die beiden unterschiedlichen städtebaulichen Konzepte der Büros „ps wedding“ / „Topos“ und dem Architekturbüro „die Zusammenarbeiter“ von der Jury in ihren jeweiligen Vorzügen gewürdigt worden, wie die degewo am 25.5.16 im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt hat. Zudem ist ein Gewerbeentwicklungskonzept mit Alternativentwurf des Büros „Klinkenberg Architekten“ und ein Beteiligungskonzept von den „Baupiloten BDA“ erarbeitet worden.

 

Nach den wohnungspolitischen Zielsetzungen der degewo wird das Gelände Wiesenstraße 55 vorrangig zum Wohnungsbaustandort – mit anteiligem sozialem Wohnungsbau - entwickelt.

Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohngebäudes und die Prüfung denkmalwerter Bausubstanz von gewerblich-künstlerisch genutzten Werkstätten und Räumlichkeiten im derzeitigen Gewerbebereich. Zur Klärung der wirtschaftlichen Machbarkeit wird die degewo den Sanierungsbedarf für den erhaltenswerten baulichen Bestand zusammentragen und Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen plus Schallschutzgutachten für den Wohnungsneubau beauftragen. Dieser soll auf dem südlichen brachliegenden Geländeteil der Wiesenburg errichtet werden.

Für die bauliche Umsetzung bedarf es eines konkretisierten städtebaubaulichen Nutzungs- und Gesamtkonzepts auf Grundlage der Ergebnisse des Werkstattverfahrens.

 

Ein Dialog mit den Beteiligten ist aus Sicht der degewo insbesondere beim Umgang mit der ehem. Sammelhalle fortzuführen. Dieser kommt besonderes Potential für die Identifikation mit dem historischen Ort der Wiesenburg und der künftigen Nutzung als mögliche Eingangshalle in das Wohnquartier, als Ausstellungs- oder Veranstaltungsort für soziokulturelle Nutzungszwecke zu. Ein evt. Zwischennutzungskonzept erfordert daher eine denkmalgerechte Aufarbeitung und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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