Drucksache - 1878/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten einer faktischen Benennung des "Rathausvorplatzes Wedding" es gibt - unterhalb einer formalen, Benennung gemäß Berliner Straßenbenennungsgesetz, also eine "Benennung" ohne Folgen für offizielle Adressen und Hausnummern; begleitet von dort sichtbarer Informationen über Elise und Otto Hampel z.B. durch eine Informationstafel.
Begründung: Mit der erfolgten Rücknahme des Antrags auf Benennung des Platzes seitens der Eigentümerin fehlt aktuell die Grundlage zu formalrechtlicher Benennung des Platzes. Mit der Erarbeitung und Realisierung alternativer Möglichkeiten i.S. des Benennungsanliegens könnte, trotz der gegebenen Situation, dem Votum für die Benennung des Platzes - welches unter kontinuierlichem Engagement Weddinger Bürgerinnen und Bürger erfolgte - zumindest erst einmalansatzweiseentsprochen werden. Das Streben der BVV nach Benennung des Platzes in Elise- und Otto-Hampel-Platz (Drs. 1218/IV, 1231/IV, 1550/IV, 1824/IV) würde dadurch nicht erschwert.
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