Drucksache - 1721/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite) (Fraktionsexemplare liegen vor)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 1-64 (Mauerpark), über das Auswertungsergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Nordteil des Plangebiets einschließlich der Gleimstraße, die Änderung und Teilung des Geltungsbereichs 1-64, die Umstellung für den nördlichen Teilbereich auf das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE (Wohngebiet am Mauerpark), die erneute Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-64a VE
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 beschlossen: 1.Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-64 für die Grundstücke Bernauer Straße 63-64, Wolliner Straße 22/Bernauer Straße 65, 65A und die Flurstücke 346 und 350 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen hat zu Änderungen der Planung geführt. 2.Die auf den Nordteil des Plangebiets einschließlich des im Plangebiet befindlichen Abschnitts der Gleimstraße bezogene Auswertung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-64 für das Grundstück Bernauer Straße 63-64, die Flurstücke 173, 346 und 350 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Graunstraße 17-23, Gleimstraße 62-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen hat zu Änderungen der Planung geführt. 3.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 wird um die Fläche des öffentlichen Spielplatzes hinter dem Grundstück Ramlerstraße 20-22 (Flurstück 173) erweitert und um die Fläche des öffentlichen Spielplatzes Wolliner Straße 22/Bernauer Straße 65, 65A (Flurstücke 310, 311 und 312) sowie um die Straßenverkehrsfläche der Gleimstraße einschließlich beidseitiger, jeweils 2,3 m tiefer Geländestreifen (Stützmauern mit Brückenwiderlagern) reduziert. 4.Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-64 wird in zwei Aufstellungsverfahren geteilt: Nördlich der Gleimstraße wird es als Bebauungsplanverfahren 1-64a mit dem Titel „für die hinter den Grundstücken Ramlerstraße 20-24, Graunstraße 17-23/Gleimstraße 62-64 liegenden Flurstücke 350, 173 und 346 (tlw.) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen“ weiterbetrieben und südlich der Gleimstraße wird es als Bebauungsplanverfahren 1-64b mit dem Titel „für das Grundstück Bernauerstr. 63, 64 sowie das nördlich angrenzende Flurstück 346 (tlw.) bis zur Gleimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen“ weiterbetrieben. 5.Dem Antrag der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013, geändert mit Schreiben des Antragstellers vom 02.06.2014, wird stattgegeben. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „1-64a VE“ geführt. 6.Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-64a VE wird erneut durchgeführt. 7.Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 1-64a VE wird parallel zu der unter 6. genannten Beteiligung durchgeführt.
A) Begründung:
Zu 1.: Siehe Anlage 1 – Auswertung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Zu 2. bis 7.: Siehe Anlage 2 – Auswertung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Nordteil des Plangebiets einschließlich eines Abschnitts der Gleimstraße. Die Entwicklung des Geltungsbereichs
Zu 1 bis 7: Der Beschluss über die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung im Jahre 2010 stattgefunden hat, ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, weil der entsprechende Beschluss vom Bezirksamt Mitte von Berlin bereits am 15.02.2011 gefasst worden ist (Beschluss-Nr. 1214). Die Kenntnisnahme durch die BVV erfolgte am 17.02.2011 (Drucksache Nr. 1988/III).
Der Antrag der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013 (Anlage 3) und das Schreiben vom 02.06.2014 zur Änderung dieses Antrages sind dieser Vorlage beigefügt (Anlagen 4 und 5).
Wie üblich ist die Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64 vom 19.07.2013 mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen beigefügt (Anlagen 6 und 7) – dies ist der Stand, der den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt worden ist. Zur besseren Verständlichkeit ist darüber hinaus ein aktuellerer Arbeitsstand des Bebauungsplanentwurfs 1-64a VE mit textlichen Festsetzungen beigefügt (Zwischenstand 16.06.2014, Anlagen 8 und 9), in den die Ergebnisse der Auswertung aller bisherigen Verfahrensschritte eingeflossen sind. Im Zuge der weiteren Bearbeitung können sich vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzungen noch Änderungen ergeben.
Anlagen: 1Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Nordteil des Plangebiets einschließlich eines Abschnitts der Gleimstraße vom 12.9.2014 3Antrag der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013 4Änderung vom 02.06.2014 der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013 5Lageplan mit Geltungsbereich vom 28.05.2014 – zu Anlage 4 gehörig. 6Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64, Stand: 19.07.2013 7Textliche Festsetzungen des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64, Stand: 19.07.2013 8Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64a VE, Zwischenstand: 16.06.2014 9Textliche Festsetzungen des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64a VE,
B) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine.
Berlin,
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