Drucksache - 0882/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0882/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Verträge mit Atze - Musiktheater verlängern und alle Optionen einer zukunftsfähigen Finanzierung prüfen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0882/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem ATZE Musiktheater die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen, um das Auslaufen des Vertrags zu vermeiden. Hierzu soll das Vertragsverhältnis einvernehmlich bis zum 30.06.2013 verlängert werden. Die Ablauffrist endet dadurch am 30.06.2014.
Es ist auf allen politisch zur Verfügung stehenden Wegen auf eine möglichst weitgehende Finanzierung des ATZE Musiktheaters, zum Beispiel durch die Übernahme der Immobilie in das SILB zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt durch das Land Berlin hinzuwirken.
Das Bezirksamt hat am 17.12.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Überlassungsvertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, und dem Atze Musiktheater für Kinder, vertreten durch Herrn Thomas Sutter, geschlossen am 11. Juni 2004, zuletzt geändert am 02. Juni 2006, verlängert am 23. Mai 2013 mit Gültigkeit bis zum 30. Juni 2014, wurde am 20. August 2013 mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014 gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. 563 nochmals verlängert.
Voraussetzung für die Übernahme des Objektes ist eine einmalige Budgetabtretung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 180.000,-- ? an die Senatskanzlei / Kulturelle Angelegenheiten.
Diese Summe entspricht den bisher durchschnittlich geleisteten, jährlichen Betriebskosten. Mit Schreiben vom 18.11.2013 wurde vom Bezirk die Abtretung der Mittel gegenüber der Senatskanzlei / Kulturelle Angelegenheiten bestätigt. Gleichzeitig wurden durch das Abgeordnetenhaus Berlin die Projektgelder für das ATZE Musiktheater um ebenfalls 180.000,- ? aufgestockt, so dass die Leistung der anfallenden Miete in Höhe von 360.000,- ? gesichert ist.
Zum 01.01.2015 ist mit der Übertragung der Liegenschaft ehem. Max-Beckmann-Saal an das SILB die zukunftsfähige Finanzierung des Standortes unter den genannten Voraussetzungen gesichert.
A) Rechtsgrundlage:
§ 36 BezVG i.V.m. § 13 Abs. 3 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Einmalige Budgetabtretung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 180.000,- ? für die Übertragung kameraler Mittel aus der Zuweisung der bisher für Betriebs- und Nebenkosten vom Bezirksamt aufgewendeten Kosten
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Berlin, den .2013
Dr. Hanke Weißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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