Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite):
Bezirksamt Mitte von Berlin | 13.06. 2012 |
Abt. Soziales und Bürgerdienste | (918)42662 |
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin | Drucksache Nr. 0189/IV |
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Über „Schuldnerberatung für Ortsteil Tiergarten“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0189/IV):
„Dem Bezirksamt wird empfohlen
- Eine niedrigschwellige Schuldnerberatung im Ortsteil Tiergarten soll in der Nähe des bisherigen Standortes erhalten bleiben.
- Die bezirkliche Schuldnerberatung wird aufgegeben. Die eingesparten Personalmittel sollen für eine Erhöhung der Zuwendungen an die Träger genutzt werden.
- Die Kosten der Zuwendungssachbearbeitung sollen durch einen vereinfachten, möglichst alle Träger umfassenden Zuwendungsbescheid minimiert werden.
- Der zur Zeit teilweise von den Schuldnerberatungen genutzte Raum im Jobcenter sollte möglichst umgehend dem Jobcenter wieder zur Verfügung gestellt werden.“
Das Bezirksamt hat am 19.06.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
- Eine niedrigschwellige Schuldnerberatung im Ortsteil Tiergarten wird durch den Dt. Familienverband, Landesverband Berlin e.V. am Standort Arminiusmarkthalle in Moabit sichergestellt. Nach dem Teilauszug des Jobcenters aus der Sickingenstraße zum November 2012 wird geprüft, ob und wenn ja zu welchen Konditionen die komplette Schuldnerberatung in die dann freiwerdende Räume umziehen kann.
- Die bezirkliche Schuldnerberatung wurde aufgegeben. Die betroffene Mitarbeiterin wurde auf eigenen Wunsch beurlaubt und wechselte zu einem Träger. Die eingesparten Personalmittel wurden vollumfänglich für die Erhöhung der Zuwendungen eingesetzt.
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- Trotz zunächst gegenteiliger Hoffnungen und Erwartungen ist das Ausreichen einer Gesamtzuwendung an einen Träger unter der Bedingung des Weiterreichens an Drittempfänger haushaltsrechtlich so bedenklich, dass es nicht umsetzbar ist. Die dem " Hauptzuwendungsempfänger" aufzuerlegenden Pflichten sind realistisch nicht erfüllbar und nicht zumutbar. Insbesondere ist zwischen dem Zuwendungsempfänger und dem Letztempfänger ein so umfangreicher Vertrag zu schließen, dass alle Verhältnisse zwischen beiden und dem Zuwendungsgeber geregelt sind. Dies erscheint auf Basis einer Kooperation dreier von einander unabhängiger Organisationen nicht möglich. Die einzige realistische, haushaltsrechtlich zulässige Alternative ist die Ausschreibung der SUIB zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Vergabe an einen Träger mit ggf. mehreren Filialen. Angesichts des Umfanges einer solchen Ausschreibung ist eine Neuvergabe zum 01.01.2014 vorstellbar, wenn spätestens bis Ende 2012 die Rahmenbedingungen vorliegen. Eine Festlegung zur Ausschreibung der Schuldnerberatung wird aber ohne Zustimmung des Fachausschusses nicht erfolgen.
- Der im Jobcenter Mitte vorübergehend genutzte Raum wurde dem Jobcenter wieder zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
§ 13 i.V. mit 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 19. Juni 2012
Dr. Hanke von Dassel
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat