Drucksache - 2005/III  

 
 
Betreff: Kältehilfe für Obdachlose
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.02.2011
2. Beschluss vom 17.02.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

10.05.2011

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr. 2005/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Kältehilfe für Obdachlose“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2005/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass in den Wintermonaten weitere U-Bahnhöfe in Mitte für Übernachtungen geöffnet werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 10.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich zu der genannten Fragestellung an die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe gewandt, um sich mit ihr über die Notwendigkeit, weitere U-Bahnhöfe in Mitte für Übernachtungen zu öffnen, auszutauschen.

 

In ihrem Schreiben vom 14. April 2011 führt Frau Dr. Nikutta aus, dass die geöffneten Bahnhöfe nur geringfügig genutzt werden und die nächtlichen Besucherzahlen zwischen 0 und 3 Personen liegen. Der BVG sind auch keine Probleme bekannt, wenn die Bahnhöfe in den Betriebspausen geschlossen werden und sich dort ggf. aufhaltende Personen zum Verlassen der U-Bahnhöfe aufgefordert werden. Es wird dem Bezirksamt versichert, dass alle Mitarbeiter im U-Bahnbetriebsdienst über Listen der vorhandenen Notunterkünfte und Kältebusse verfügen und wohnungslosen Menschen damit direkt weiterhelfen würden.

 

Die BVG hält aufgrund ihrer langjährigen Beobachtungen geöffnete U-Bahnhöfe nicht für eine wichtige Alternative zu den vorhandenen Notübernachtungen, wird aber auch weiterhin die U-Bahnhöfe Schillingstraße, Südstern und Hansaplatz ab Nachttemperaturen unter – 3 Grad offenhalten. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass zwei der drei genannten U-Bahnhöfe in Mitte liegen, teilt das Bezirksamt die Ansicht der Vorstandsvorsitzenden der BVG und hält die nächtliche Öffnung weiterer U-Bahnhöfe für nicht notwendig.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

             

Berlin, 10.Mai 2011

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 
 

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