Auszug - des Bezirksamtes
Herr BzStR von Dassel teilt bezüglich der Wohnungsbelegungsbindung mit, das Bezirksamt habe bislang keine Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Da die Wahl der Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein noch nicht absehbar ist, gibt es noch keine Klärung, welcher Personalbedarf diesbezüglich besteht. Sollte die Bemessungsgrundlage für die Berechtigung für einen Wohnberechtigungsschein verändert werden, wie es der Rat der Bürgermeister anstrebe, verändere sich die Zahl der Anspruchsberechtigten erheblich. Das Thema wird ausführlicher in der Sitzung am 15. Mai berichtet und diskutiert werden.
Weiter bat er, für die Reisen für Seniorinnen und Senioren Werbung zu machen. Die Busse fahren alle drei Rathäuser an, um dezentrales Zusteigen zu ermöglichen. |
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