Auszug - Verschiedenes
Frau
Matischok-Yesilcimen verweist auf die Flyer der Berufsbezogenen Sprachförderung
(siehe Anlage 5). Herr
Lehmann teilt mit, dass im Zuge des Frühlingsfestes Turmstraße einige Schäden
(u.a. an den gepflanzten Blumen) angerichtet wurden. Er fragt nach, inwieweit
der Veranstalter für die Kosten der Wiederherrichtung zur Verantwortung gezogen
werden kann. Herr
Zeller führt aus, dass über jede Sondernutzungsgenehmigung Protokoll geführt
wird. Wenn sich herausstellt, dass durch die Sondernutzung Schäden entstanden
sind, wird der Veranstalter haftbar gemacht. Herr
Lundkowski fragt nach einem aktuellen Sachstand der Müllerhalle. Herr
Zeller antwortet, dass der Verwalter im Auftrag des Eigentümers jegliche
Auskünfte verweigert. Herr
Lehmann bittet, in der nächsten Sitzung die Drucksache 1078/III
–Verbraucherinformationsgesetz bürgerfreundlich umsetzen- zu behandeln. |
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