Frau BzStR´in Hänisch teilt mit: Mit Beschluss vom
20.01.2009 hat der Berliner Senat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter
denen im Lande Berlin die Mittel aus dem Konjunkturprogramm eingesetzt werden
sollen, die zu 75 % durch den Bund finanziert und zu 25% vom Land Berlin
kofinanziert werden.
So werden aus dem Gesamtbudget i.H.v. 632 Mio. € insgesamt
65 Prozent in den Bereich Bildung investiert, davon 196 Mio. € in die
Schulen.
Von diesen 196 Mio. € werden 33 Mio. € in die zentral
verwalteten Schulen investiert, 10 Mio. € stehen den Schulen in freier
Trägerschaft zur Verfügung und 153 Mio. € den allgemein bildenden Schulen in
den 12 Bezirken.
Dabei wird allen 12 Bezirke jeweils ein pauschales Budget
i.H.v. 10 Mio. € (zusammen 120 Mio. €) zugeordnet, die verbleibenden 33 Mio.
€ werden durch die Senatsschulverwaltung nach eigenen Prioritäten und auf
Antrag aus den Bezirken verteilt.
Für die Anmeldungen im Rahmen der bezirklichen 10 Mio.
€-Pauschale haben die Bezirke folgende Vorgaben einzuhalten gehabt:
§
1. Priorität sollen
Maßnahmen zur Umsetzung der Schulstrukturreform sein,
§
2. Priorität sollen
Maßnahmen zum Ausbau des Ganztagsbetrieb sein (insbesondere zur Einrichtung
der Mittagsversorgung),
§
3. Priorität soll die
generelle Verbesserung der schulischen Infrastruktur, insbesondere im Bereich
der energetischen Sanierung haben.
Für die Anmeldungen im
Rahmen der 33 Mio. €-Pauschale wurden vom Senat folgende gesamtstädtische
Schwerpunkte festgelegt:
§
großer Anteil von
sozial schwierigen Gebieten,
§
große Steigerungen an
Schülerzahlen.
Förderfähig sind Maßnahmen,
die zusätzlich sind, für die eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und die
dem Prinzip der Nachhaltigkeit genügen. Als doppel gefördert sind auch
Maßnahmen anzusehen, die z.B. zeitgleich in der bezirklichen
Investitionsplanung eingestellt sind. Und unter Nachhaltigkeit soll
verstanden werden, dass ein Standort noch mindestens 10 Jahre beibehalten
wird.
Für die Anmeldungen soll
darüber hinaus sichergestellt werden, dass 40 % des Budgets für Maßnahmen der
energetischen Sanierung eingesetzt werden. Dabei soll, soweit möglich, ein
Vorgriff auf die Energieeinsparverordnung 2009 erfolgen (gegenwärtig gilt die
EnEV 2007). Zugleich sollen die Maßnahmen der Herstellung der Barrierefreiheit
dienen. Die Umsetzung dieser Förderbedingungen ist von den Bezirken für die
einzelnen Maßnahmen beizubringen.
Hinsichtlich der Umsetzung
der Maßnahmen muss nach Beschluss der Steuerungsgremiums vom 13.03.2009
sichergestellt sein, dass für 40 % der Maßnahmen eine Mittelbindung bis zum
30.11.2009 und für 100 % der Maßnahmen eine Mittelbindung bis zum 30.04.2010
erfolgt. Die Maßnahmen selbst müssen bis Sommer 2011 abgeschlossen und
abgerechnet sein.
Auf dieser Grundlage hat der
Bezirk Mitte seine Anmeldungen getätigt. Am 15.02.2009 wurden die Anmeldungen
in der Senatsschulverwaltung als projektführender Stelle eingereicht.
1. Den Anmeldungen für die Priorität 1 im Rahmen der 10
Mio. €-Pauschale, den Bereich Schulstrukturreform, lag eine prioritäre Liste
an Schulstandorten zugrunde, die auf Grundlage der Schülerzahlenprognose für
das Jahr 2017/18 und auf Grundlage einer 27-Klassenfrequenz erarbeitet worden
ist. Für die auf dieser Basis ermittelten Standortbedarfe wurden die Kosten
zur Qualifizierung dieser Standorte als Sekundarschule angemeldet. Dabei
wurde das im November 2008 von der Senatsschulverwaltung erarbeitete
Musterraumprogramm und die damals ermittelten Kosten zugrunde gelegt.
2. Den Anmeldungen für die Priorität 2 im Rahmen der 10
Mio. €-Pauschale, den Ausbau des Ganztagsbetriebs, lag eine Kostenschätzung
zugrunde, die im Sommer 2008 für die bezirklichen Gymnasien ermittelt wurde.
Diese wurde für alle bezirklichen Gymnasialstandorte, die
3. Als Grundlage für die Anmeldungen für die Priorität
3 im Rahmen der 10 Mio. €-Pauschale, Verbesserung der schulischen
Infrastruktur, insbesondere energetische Sanierung, wurde die Liste zum
Sanierungsbedarf in den bezirklichen Schulen aus 2006 herangezogen, die auch
Grundlage für die jährlichen Anmeldungen zum Sanierungsprogramm ist. In
dieser Liste wurden die Maßnahmen der energetischen Sanierung identifiziert,
die aus baufachlicher Sicht den dringendsten Handlungsbedarf aufweisen bzw.
der Qualifizierung der zukünftigen Sekundarschulstandorte dienen.
4. Für die 33 Mio. €-Pauschale, deren Verteilung durch
die Senatsschulverwaltung für Bildung erfolgt, wurde mit erster Priorität die
Maßnahme zum Ausbau des Standorts für das gebundene Ganztagsgymnasium
angemeldet. Darüber hinaus wurden hier ausschließlich Maßnahmen für
Schulstandorte in Gebieten der sozialen Stadtentwicklung ausgewählt,
insbesondere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie der Ausbau des
Ganztagsbetriebs am Französischen Gymnasium, um den gesamtstädtischen
Kriterien zu genügen.
Zum Ausschluss der
Doppelförderung hat das Bezirksamt beschlossen, zwei Maßnahmen aus der
bezirklichen Investitionsplanung 2009-2013 wieder zu streichen. Dabei handelt
es sich um die Maßnahmen Umbau des Wohndienstgebäudes der
Herbert-Hoover-Schule und Umbau der Fachräume der Winkelried-Schule, die
jeweils in 2010 umgesetzt werden sollten.
Mit Beschluss des Senats vom
24.03.2009 wurde die Verteilung der Mittel auch im Portfolio Bildung auf die
Bezirke beschlossen. Dem Bezirk Mitte wurde unter Berücksichtigung o.g.
Kriterien insgesamt ein Budget i.H.v. 12,96 Mio € zugesprochen. Dabei wurden
alle Maßnahmen aus der 10 Mio. €-Pauschale bestätigt. Aus dem 33 Mio.
€-Budget des Landes wurden dem Bezirk die Maßnahme mit 1. Priorität, sowie
zusätzlich ein pauschales Budget i.H.v. 250 T€ für Maßnahmen der
energetischen Sanierung an Schulstandorten zugebilligt.
Im Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses wurde auf seiner Sitzung am 01.04.2009 die qualifizierte
Sperre für die Haushaltsansätze zum Konjunkturprogramm II aufgehoben.
Am 07.04.2009 wird der
Nachtragshaushalt 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Anschließend sind die Mittel verfügbar.
Auf bezirkliche Ebene wurde
eine bezirkliche Steuerungsgruppe Schulstrukturreform eingesetzt. Diese
besteht gegenwärtig aus Vertretern des Schulamts, der Schulaufsicht und den
Schulleitungen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Auf einer ersten
gemeinsamen Sitzung am 02.03.2009 wurde über den aktuellen Stand der
Planungen zur Schulstrukturreform gesprochen. Für jeden zukünftigen
Sekundarschulstandort wurde unter Beteiligung der von der Veränderung
betroffenen Schulen ein bilateraler Termin verabredet und zwischenzeitlich
durchgeführt, in dem im Einzelfall das Musterraumprogramm und Überlegungen
zur Einpassung vorgestellt und diskutiert wurden. Für die Zeit nach den
Osterferien sollen die Planungsgespräche fortgesetzt werden. Dann sollen auch
das Hochbauamt sowie die durchführenden Architekten mit an den Tisch.
Im Bereich der Gymnasien
laufen gegenwärtig die Vor-Ort-Begehungen zwischen Schulamt, Hochbauamt und
den Schulen zur Einpassung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Räume
in das bestehende Raumkonzept.
Der stellv. Vorsitzende, Herr Reschke, dankt Frau BzStR´in
Hänisch für die Zusammenfassung zum aktuellen Stand Konjunkturpaket.
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