Drucksache - 1631/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung im Falle einer Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße 10 durch eine Vorlage zur Beschlussfassung zu beteiligen.
2. Die mangelnde Nutzung der Jugendverkehrsschule Bremer Straße durch die umliegenden Schulen und Kindertagesstätten soll durch das Bezirksamt untersucht werden, um sicher zu stellen, dass bezirkliche Einrichtungen insbesondere im Bereich Schule und Sport den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bezirk optimal zur Verfügung stehen.
3. Insbesondere bei einer Schließung des Standortes Bremer Straße der Jugendverkehrsschule muss die Mobilitätserziehung von Kindern in den Kindertagesstätten und Schulen aber auch in freier Initiative dauerhaft gesichert werden. Dazu wird das Bezirksamt ersucht, dem Ausschuss für Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum Frühjahr 2015 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
4. Für den Fall der Schließung des Standortes Bremer Straße der Jugendverkehrsschule sind die Bereiche zu stärken, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche ihr Naturerleben stärken können. Das Bezirksamt wird daher ersucht, zu prüfen, inwieweit der Standort des Schul-Umwelt-Zentrums Mitte ("Moabiter Schulgarten") in der Birkenstraße erweitert werden kann. Hierbei soll insbesondere untersucht werden, inwieweit der Spielplatz mit der Objektnummer 2387 auf dem Unionplatz teilweise in das SUZ einbezogen werden kann. Bei der Prüfung soll die Nutzung des Spielplatzes, insbesondere des Skaterbereiches berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Prüfung soll im Schulausschuss und im Hauptausschuss vorgestellt werden, dabei sollen insbesondere die Auswirkungen in der Kosten- und Leistungsrechung bezüglich der Pflege von Grünflächen und der Schulprodukte einbezogen werden.
5. Im Falle einer Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße wird das Bezirksamt ersucht, nach einer einmaligen Informationsveranstaltung die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung des Geländes in einem Dialogverfahren einzubeziehen. Hierbei sollen jeweils vor wichtigen Entscheidungen Informationen an die Bezirksverordnetenversammlung und an die Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden.
6. Im Falle einer Aufgabe des Standortes der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße wird das Bezirksamt ersucht, ein konkretes Konzept für die Entwicklung des Geländes zu entwickeln und in einem bürgerschaftlichen Dialogverfahren vorzustellen. Das Konzept soll folgende Gesichtspunkte beinhalten: a. Auf dem Gelände soll ausschließlich Wohnen, soziale Einrichtungen (bevorzugt Kita) und kleine Ladengeschäfte realisiert werden. Die Geschäfte sollen die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung in der Drucksache 0522/IV "Straßenräume in Mitte auch in Zukunft lebendig gestalten" berücksichtigen. Dabei ist sicherzustellen, dass Discounter und großflächige Filialgeschäfte ausgeschlossen werden und anliegendem bestehendem Handel und Gewerbe nicht geschadet wird. b. Beim Wohnen sind Träger für betreutes Wohnen - insbesondere Jugendwohnen) und ein modernes Generationenwohnen etwa durch Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Hier sollen dauerhaft bezahlbarer Wohnraum in frühzeitiger Zusammenarbeit mit Trägern geschaffen werden. Dabei soll das Bezirksamt in den Bereichen Jugend, Gesundheit und Soziales nach Möglichkeit bei der Auswahl der Träger beteiligt werden. c. Beim Bau der Wohnungen soll ein dauerhafter tragfähiger Mix zwischen Familien und Singles, gut verdienenden und Menschen, die auf Unterstützung des Sozialamtes bzw. des Jobcenters angewiesen sind, erreicht werden. Insbesondere Menschen mit Behinderung müssen bei der Errichtung von barrierefreiem Wohnraum berücksichtigt werden. Dies ist dauerhaft und verbindlich festzuschreiben. d. Die Schließung der Jugendverkehrsschule bedeutet einen Einschnitt für das nördliche Moabit weil ein Teil des Stadtgrüns wegfällt. Daher ist bei der neuen Bebauung auf eine große Rücksicht gegenüber den Nachbargebäuden zu achten. Weiterhin müssen die neuen Bauten etwa durch Dachbegrünung und bei der Auswahl der Baustoffe besonders ökologisch gestaltet sein. e. Das Gelände der Jugendverkehrsschule befindet sich teilweise im Besitz einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Bei der Errichtung von Wohnraum soll eine Auswahl von Wohneigentümern durchgeführt werden. Hierbei müssen auch Wohnungsbaugenossenschaften die Gelegenheit erhalten, auf dem Gelände Wohnungsbau zu den vorgenannten Bedingungen zu realisieren.
7. Das Bezirksamt wird ersucht, die Ergebnisse des bürgerschaftlichen Dialogprozesses und der Einbeziehung der Bezirksverordnetenversammlung in verbindlichen Vereinbarungen mit dem Liegenschaftsfonds und den landeseigenen Unternehmen bzw. Genossenschaften, die dort bauen festzulegen. Sofern die Zuständigkeit nicht im Bezirk Mitte sondern beim Senat von Berlin liegt, wird das Bezirksamt ersucht, sich dort für die verbindliche Festschreibung der erarbeiteten Punkte einzusetzen.
8. Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung über die vorgesehenen Berichte in den Fachausschüssen halbjährlich in Vorlagen zur Kenntnisnahme über den Fortschritt bei der Umsetzung zu berichten. |
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