Drucksache - 1542/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Ehem. Diesterweg-Gymnasium (Swinemünder Straße 80 und Putbusser Straße 12): Erbbaurecht statt Ausverkauf
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1542/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Diskussionen und Abstimmungen um die Vergabe der Grundstücke des ehem. Diesterweg-Gymnasiums dafür einzusetzen, dass die Grundstücke im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages oder eine andere geeignete Nutzungsvereinbarung vergeben und nicht verkauft werden."
Das Bezirksamt hat am 05.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Grundstücke mit Wohnungsbaupotential zukünftig als Sachwerteinlage in die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht werden können. Für das Grundstück Swinemünder Straße 80/Putbusser Straße 12 ist die Einbringung in die degewo vorgesehen.
Der Bezirk hat im Rahmen des Verfahrens zur Umsetzung des Senatskonzepts zur Transparenten Liegenschaftspolitik für das Grundstück "Entwicklungsperspektive (Grundstück soll grundsätzlich unter Nutzung des konzeptorientierten Entwicklungsverfahrens mit Durchsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele vermarktet werden)" votiert.
A) Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den .12.2015
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