Drucksache - 1542/IV  

 
 
Betreff: Ehem. Diesterweg-Gymnasium (Swinemünder Straße 80 und Putbusser Straße 12): Erbbaurecht statt Ausverkauf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 11.01.2016
4. Version vom 26.01.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:                     .12.2015

Abt.                    Tel.:              23700

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1542/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Ehem. Diesterweg-Gymnasium (Swinemünder Straße 80 und Putbusser Straße 12): Erbbaurecht statt Ausverkauf

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1542/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Diskussionen und Abstimmungen um die Vergabe der Grundstücke des ehem. Diesterweg-Gymnasiums dafür einzusetzen, dass die Grundstücke im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages oder eine andere geeignete Nutzungsvereinbarung vergeben und nicht verkauft werden."

 

Das Bezirksamt hat am  05.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Grundstücke mit Wohnungsbaupotential zukünftig als Sachwerteinlage in die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht werdennnen.

r das Grundstück Swinemünder Straße 80/Putbusser Straße 12 ist die Einbringung in die degewo vorgesehen.

 

Der Bezirk hat im Rahmen des Verfahrens zur Umsetzung des Senatskonzepts zur Transparenten Liegenschaftspolitik für das Grundstück "Entwicklungsperspektive (Grundstück soll grundsätzlich unter Nutzung des konzeptorientierten Entwicklungsverfahrens mit Durchsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele vermarktet werden)" votiert.

 

A) Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

Berlin, den     .12.2015

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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