Drucksache - 1445/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Preiswert Wohnen im ehemaligen Gymnasium, Schaffung eines soziokulturellen Zentrums in Wedding – Beschluss der BVV mit Vorrang umsetzen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1445/IV):
„Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, das Projekt Umnutzung und Neuplanung für das Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding der Planungsgruppe ps Wedding als Pilot- und Modellprojekt mit hoher Priorität voranzutreiben. Es soll geprüft werden, ob eine neu zu gründende ressortübergreifende Arbeitsgruppe beim Bezirksamt erforderlich und hilfreich für das Verfahren mit hoher Priorität sein kann. Der Arbeitsgruppe sollten angehören: die hauptsächlich beteiligten Verwaltungen des Bezirksamtes, Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, Vertreter des Liegenschaftsfond, Vertreter der BVV, Vertreter des Projektträgers ps Wedding.“
Das Bezirksamt hat am 05.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Grundstücke mit Wohnungsbaupotential zukünftig als Sachwerteinlage in die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht werden können. Für das Grundstück Putbusser Str. 12/Swinemünder Str. 80 (ehem. Diesterweg-Gymnasium) ist die Einbringung in die degewo vorgesehen.
Die degewo wird das Grundstück voraussichtlich in Kooperation mit ps wedding entwickeln.
Der Bezirk hat im Rahmen des Verfahrens zur Umsetzung des Senatskonzepts zur Transparenten Liegenschaftspolitik für das Grundstück „Entwicklungsperspektive (Grundstück soll grundsätzlich unter Nutzung des konzeptorientierten Entwicklungsverfahrens mit Durchsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele vermarktet werden)“ votiert.
Für die Durchführung des konzeptorientierten Entwicklungsverfahrens und die Einbringung des Grundstücks in die degewo ist die BIM - Berliner Immobilien-management GmbH zuständig.
Die Einrichtung einer neu zu gründenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppe beim Bezirksamt ist nicht erforderlich und auch nicht hilfreich.
A) Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den .12.2015
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