Drucksache - 1945/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und über die Durchführungder Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplane 1-67 "Lehrter Straße Mittelbereich" für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 ..
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.01.2011
Anlage Ergebnis nach 3.1
Anlage Ergebnis nach 4.1
Anlage Planzeichnung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1945 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 beschlossen:

 

I.     Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

II.   Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

III. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-67 „Lehrter Straße Mittelbereich“ für die Grundstücke Lehrter Straße 20-31 und 35, die angrenzenden Flurstücke 161, 163 und 202 sowie Teilflächen des Grundstücks Heidestraße 35, 39 und des hier angrenzenden Flurstücks 211 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Begründung:

 

zu I und II:               Siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 12.11.2010 (Anlage 1) und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.10.2010 (Anlage 2)

 

zu III:              Für die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-67 entsprechend der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsschritte überarbeitet und der Entwurf des Bebauungsplans 1-67 fortgeschrieben.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

              keine.

 

 

 

Berlin, den 7. Dezember 2010

 

 

 

____________________                                                        ____________________

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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