Drucksache - 1865/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister 32806
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1865/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Unterstützung für online-Petition gegen Spielhallen durch das Bezirksamt Mitte
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. November 2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Petition von Knuth Pankrath zu unterstützen, indem es sie über alle seine Kanäle auf allen politischen Ebenen breit publiziert und zur Unterzeichnung aufruft.
Das Bezirksamt hat am 7. Dezember 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt sieht sich aus folgenden rechtlichen Gründen nicht in der Lage, dem Ersuchen nachzukommen: Die Aufgaben des Bezirksamtes sind geregelt Artikel 74 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks und vertritt das Land Berlin in den Angelegenheiten seines Bezirks. Dementsprechend kann die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 Abs 1 BezVG durch ein Ersuchen auch nur Verwaltungshandeln zu dem gesetzlichen Aufgabenkatalog eines Bezirksamtes anregen. Unabhängig von der Frage, ob die Mitglieder des Bezirksamtes das Anliegen des Petenten Knut Pankrath für unterstützenswert halten, ist es nicht Aufgabe einer Bezirksverwaltung, Petitionen von Privatpersonen durch Einsatz von bezirklichen Sach- und Personalmitteln zu fördern. Die Thematik der Regulierung von Spielhallen wird von dem Bezirksamt Mitte durch die zuständigen Fachabteilungen auf Grundlage der Rechtsvorschriften und auf den dafür vorgesehenen Wegen bearbeitet. Hierzu kann auf die in den letzten Monaten bereits abgegebenen Stellungnahmen des Bezirksamtes zu den zahlreichen vorangegangenen Anfragen, Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung verwiesen werden. Darüber hinaus ist dem Bezirksamt bekannt, dass es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene z.B. durch Prüfung eines Spielhallengesetzes, einer Bundesratsinitiative zur Verschärfung des gewerblichen Spielrechts durch eine Spielhallenverordnung sowie durch Änderungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen zielgerichtete Bestrebungen zur Regulierung der Anzahl von Spielhallen und generell der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahren gibt.
Rechtsgrundlage:
§§ 13, 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 7. Dezember 2010
Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |