Drucksache - 1865/III  

 
 
Betreff: Unterstützung für online-Petition gegen Spielhallen durch das Bezirksamt Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Böttrich für die Fraktion, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.11.2010
2. Beschluss vom 18.11.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.12.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .11.2010

Bezirksbürgermeister                                                                                                                32806

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 1865/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Unterstützung für online-Petition gegen Spielhallen durch das Bezirksamt Mitte

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. November 2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Petition von Knuth Pankrath zu unterstützen, indem es sie über alle seine Kanäle auf allen politischen Ebenen breit publiziert und zur Unterzeichnung aufruft.

 

Das Bezirksamt hat am 7. Dezember 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt sieht sich aus folgenden rechtlichen Gründen nicht in der Lage, dem Ersuchen nachzukommen:

Die Aufgaben des Bezirksamtes sind geregelt Artikel 74 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit  § 36 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks und vertritt das Land Berlin in den Angelegenheiten seines Bezirks. Dementsprechend kann die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 Abs 1 BezVG durch ein Ersuchen auch nur Verwaltungshandeln zu dem gesetzlichen Aufgabenkatalog eines Bezirksamtes anregen. Unabhängig von der Frage, ob die Mitglieder des Bezirksamtes das Anliegen des Petenten Knut Pankrath für unterstützenswert halten, ist es nicht Aufgabe einer Bezirksverwaltung, Petitionen von Privatpersonen durch Einsatz von bezirklichen Sach- und Personalmitteln zu fördern. Die Thematik der Regulierung von Spielhallen wird von dem Bezirksamt Mitte durch die zuständigen Fachabteilungen auf Grundlage der Rechtsvorschriften und auf den dafür vorgesehenen Wegen bearbeitet. Hierzu kann auf die in den letzten Monaten bereits abgegebenen Stellungnahmen des Bezirksamtes zu den zahlreichen vorangegangenen Anfragen, Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung verwiesen werden. Darüber hinaus ist dem Bezirksamt bekannt, dass es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene z.B. durch Prüfung eines Spielhallengesetzes, einer Bundesratsinitiative zur Verschärfung des gewerblichen Spielrechts durch eine Spielhallenverordnung  sowie durch Änderungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen zielgerichtete Bestrebungen zur Regulierung der Anzahl von Spielhallen und generell der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahren gibt.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 13, 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine
 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine
 

 

 

 

Berlin, den  7. Dezember 2010

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                                     

Bezirksbürgermeister                                                                                                                                                         

 

 

 
 

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