Drucksache - 1700/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE "Tieckstraße 22" im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.05.2010
Anlage Geltungsbereich
Anlage Lageplan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1700 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE „Tieckstraße 22“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 beschlossen:

 

               I.            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I-11-1 VE für das Grundstück Tieckstraße 22 (teilweise Flurstück 525 Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist aufgestellt.

 

III.                  II. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird werden gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

 

IV.                  III.                Für den Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 15.02.2010 hat die ABAKUS Immobilienhandelsgesellschaft mbH einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an das Bezirksamt Mitte von Berlin gestellt. Auf die Mitteilung der Planungsabsicht hin, sieht die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C mit Schreiben vom 31.03.2010 keine Bedenken. Das Verfahren wird nach § 7 AGBauGB durchgeführt.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Eckgrundstück Gartenstraße 100 /Tieckstraße mit einer Blockrandbebauung in der geschlossenen Bauweise zu bebauen. Der festgesetzte Bebauungsplan I-11 sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet vor. Für diesen 1. Bauabschnitt soll in Kürze ein Bauantrag eingereicht werden, der im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, den bisher als öffentliche Grünanlage festgesetzten Grundstücksanteil ebenso einer baulichen Nutzung mit einer Blockrandbebauung zuzuführen (siehe Lageplan 2. BA). Zur Änderung der planungsrechtlichen Grundlage ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE notwendig. Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet in der Baukörperausweisung aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I-11-1 VE soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

Berlin,

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

 

-          Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE

-          Antrag ABAKUS vom 15.02.2010 mit Lageplan M1 : 500 12/2009

 

 
 

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