Drucksache - 1700/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1700
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans I-11-1 VE „Tieckstraße 22“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 11.05.2010 beschlossen: I. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I-11-1 VE für das Grundstück Tieckstraße 22 (teilweise Flurstück 525 Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist aufgestellt.
Begründung Mit Schreiben vom 15.02.2010 hat die
ABAKUS Immobilienhandelsgesellschaft mbH einen Antrag auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an das Bezirksamt Mitte von Berlin
gestellt. Auf die Mitteilung der Planungsabsicht hin, sieht die zuständige
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C mit Schreiben vom 31.03.2010 keine
Bedenken. Das Verfahren wird nach § 7 AGBauGB durchgeführt. Der
Vorhabenträger beabsichtigt, das Eckgrundstück Gartenstraße 100 /Tieckstraße
mit einer Blockrandbebauung in der geschlossenen Bauweise zu bebauen. Der
festgesetzte Bebauungsplan I-11 sieht hier ein Allgemeines Wohngebiet vor. Für
diesen 1. Bauabschnitt soll in Kürze ein Bauantrag eingereicht werden, der im
Baugenehmigungsverfahren geprüft wird. Des
Weiteren ist beabsichtigt, den bisher als öffentliche Grünanlage festgesetzten
Grundstücksanteil ebenso einer baulichen Nutzung mit einer Blockrandbebauung
zuzuführen (siehe Lageplan 2. BA). Zur Änderung der planungsrechtlichen
Grundlage ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE
notwendig. Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet in der
Baukörperausweisung aufzustellen. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan I-11-1 VE soll im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des
Baugesetzbuchs aufgestellt werden. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage: -
Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE -
Antrag
ABAKUS vom 15.02.2010 mit Lageplan M1 : 500 12/2009 |
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