Kleine Anfrage - 0032/IV
Bezirksverordnetenversammlung Mitte
Betr.: Hertie-Areal
Die nachfolgende Kleine Anfrage überreiche ich Ihnen mit der Bitte um Beantwortung in zweifacher Ausfertigung über mich innerhalb von zwei Wochen (§ 46 Abs. 2 GO BVV):
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Gründe führten zur sanierungsrechtlichen Versagung des Bauvorbescheids für das sog. Hertie-Areal? 2. Inwiefern gibt es Planungen den B-Plan hinsichtlich der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Moabit-Turmstraße“ fortzuschreiben? 2.1. Welche Intention steht dahinter? 3. Weshalb wurde die BVV vor dem B-Plan Beschluss für das Schultheiß-Areal nicht davon unterrichtet, dass damit eine Benachteiligung für die Planungen auf dem Hertie-Areal einhergeht? 4. Wie erklärt das Bezirksamt seine unterschiedliche Betrachtung der Projekte auf 5. Wieso sieht Bezirksamt beim Hertie-Areal eine mögliche Verletzung eines verträglichen Zielkorridors für die Einzelhandelsentwicklung in der Turmstraße? 6. Aus welcher Erkenntnis heraus sieht das Bezirksamt eine Gefahr, dass das Vorhaben auf dem Hertie-Areal schon alleine als Einzelvorhaben geeignet ist, Kaufströme mit negativer Auswirkung auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche zu verändern? 6.1. Sieht das Bezirksamt diese Gefahr alleine durch das Projekt Hertie-Areal oder nur im Zusammenhang mit dem auf dem Schultheiß-Areal bzw. warum gelten sie nur beim Projekt auf dem Hertie-Areal? 7. Weshalb handelt das Bezirksamt entgegen von ihm gesehenen allgemeinen städtebaulichen Zielen, in dem es "Magneten" eines Zentrums am Rand einer Einzelhandelskonzentration anordnet, um attraktive Zentrenbereiche zu schaffen? 8. Wie sieht es die Chance in einem B-Plan-Verfahren zu einem genehmigungsfähigen Projekt mit den Bestand erweiternden Flächen zu kommen? 9. Wie sieht das Bezirksamt die Chance weitere Standorte an der Turmstraße zu entwickeln angesichts eines schon beim Hertie-Areal gesehenen Problems mit dem Verträglichkeitsrahmen für eine Erweiterung von Einzelhandel? 9.1. Inwiefern stellt dieses Problem den möglichen Erfolg des Sanierungsgebietes zur Stärkung der Geschäftsstraße Turmstraße in Frage? 10. Mit welchen finanziellen Gefahren muss bei Übernahmeersuchen von Grundstückseigentümern gemäß § 145 Baugesetz gerechnet werden, wenn deren Baurecht im Sanierungsgebiet „Moabit-Turmstraße“ durch das Bezirksamt beschnitten wird?
Diethard Rauskolb Bezirksverordnetenvorsteher
Kleine Anfrage Eingang 0032/IV |
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