Drucksache - DS/0001-10/IV  

 
 
Betreff: § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
19.01.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.01.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 12 der GO, „Zusammensetzung des Ältestenrates“, Abschnitt (1), der lautet:

 

„Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion muss im Ältestenrat vertreten sein. Gruppen können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ältestenrats teilnehmen. Die Fraktionen und Gruppen benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich“.

 

wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder sowie deren StellvertreterInnen schriftlich.

 

§ 12 der GO, „Zusammensetzung des Ältestenrates“, Abschnitt (2), der lautet:

 

„Stellvertretung ist zulässig, ist aber der/dem Vorsteher/in im Ältestenrat mitzuteilen“.

 

wird gestrichen.

 

Begründung:

 

zu Abschnitt (1)

Im Ältestenrat sollen neben den Fraktionen auch die Gruppen vertreten sein. Sie zählen ebenso zu den gewählten VolksvertreterInnen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wie die Fraktionen und sollen deshalb in die Aushandlungsprozesse im Ältestenrat gleichberechtigt mit einbezogen sein.

Es erschließt sich darüber hinaus nicht, was genau die Funktion einer „beratenden Stimme“ sein soll, mit der Gruppen bisher im Ältestenrat agieren dürfen. Mit einer den Fraktionen gleichgestellten Vertretung im Ältestenrat für Gruppen erübrigt sich eine genauere Definition dieser Formulierung.

 

zu Abschnitt (2)

Dass Mitglieder des Ältestenrats sich vertreten lassen, wenn sie den Sitzungstermin selbst nicht wahrnehmen können, ist gängige Praxis. Es ist deshalb völlig ausreichend, dass die Fraktionen der VorsteherIn gegenüber ihre Mitglieder im Ältestenrat sowie deren Vertretung benennen. Dass die Fraktionen neben ihren ständigen Mitgliedern außerdem deren StellvertreterInnen benennen, ist in Abschnitt 1 von § 12 neu eingefügt. Abschnitt 2 kann deshalb ersatzlos gestrichen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 12 Absatz 1 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich. Stellvertretung ist zulässig.

 

§ 12 Absatz 2 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrateswird gestrichen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 12 Absatz 1 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich. Stellvertretung ist zulässig.

 

§ 12 Absatz 2 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrateswird gestrichen.

Stammbaum:
DS/0001/IV   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg   B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU   Beschluss
DS/0001-01/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-02/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-03/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-04/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-05/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-06/IV   Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-07/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-08/IV   GO - Große Anfragen   CDU   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-09/IV   GO - Mündliche Anfragen   CDU   Beschluss
DS/0001-10/IV   § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-11/IV   § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-12/IV   § 16 der GO, Abschnitt (10)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-13/IV   § 17 der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-14/IV   § 18 der GO, Abschnitt (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-15/IV   § 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-16/IV   § 27a der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-17/IV   § 27a der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-19/IV   § 38 der GO, Abschnitt (3)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-20/IV   § 39 der GO   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-21/IV   § 40 der GO, Abschnitt (4)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-22/IV   § 41 der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-23/IV   § 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)   B'90 Die Grünen   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-24/IV   § 53 Protokolle   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-25/IV   § 59 Ordnungsgewalt   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-26/IV   § 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"   Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-27/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §15 Abs. 3 (Bildung des JHA)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-28/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: § 38 Abs. 2 (Tagesordnung)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-29/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 Abs. 5 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-30/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-31/IV   § 53 Geschäftsordnung der BVV   SPD   Beschluss
DS/0001-32/IV   Bezug DS/0001/IV - vorläufige Geschäftsordnung   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-33/IV   Änderungen der vorl. GO-BVV   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-34/IV   Änderung der GO-BVV § 19   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-35/IV   Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-36/IV   Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-37/IV   GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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