Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0001-13/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 17 der GO, „Information der Bezirksverordneten“, Abschnitt (1), der lautet:
„Resolutionen, Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV und Vorlagen des Bezirksamtes und der Ausschüsse werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt durch die/den Vorsteher/in zugestellt. Bürgerdeputierte erhalten die Unterlagen des entsprechenden Ausschusses.“
wird ergänzt um den Zusatz: „und außerdem umgehend auf der Webseite des Bezirksamts veröffentlicht“.
und lautet neu:
Resolutionen, Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV und Vorlagen des Bezirksamtes und der Ausschüsse werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt durch die/den Vorsteher/in zugestellt und außerdem umgehend auf der Webseite der BVV veröffentlicht. Bürgerdeputierte erhalten die Unterlagen des entsprechenden Ausschusses.
Begründung:
Die Ergänzung zu Abschnitt (1), § 17 der GO ist seit geraumer Zeit gängige Praxis. Die GO sollte dem formal angepasst werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 16.02.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 17 Abs. 1 der GO „Information der Bezirksverordneten“, wir geändert:
Resolutionen, Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV und deren Beantwortung, sowie Vorlagen des Bezirksamtes und der Ausschüsse werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt durch die/den Vorsteher/in zugestellt und außerdem umgehend auf der Webseite der BVV veröffentlicht. Bürgerdeputierte erhalten die Unterlagen des entsprechenden Ausschusses.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 17 Abs. 1 der GO „Information der Bezirksverordneten“, wird geändert:
Resolutionen, Anträge und Anfragen von Mitgliedern der BVV und deren Beantwortung, sowie Vorlagen des Bezirksamtes und der Ausschüsse werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt durch die/den Vorsteher/in zugestellt und außerdem umgehend auf der Webseite der BVV veröffentlicht. Bürgerdeputierte erhalten die Unterlagen des entsprechenden Ausschusses.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin