Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0001/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der III. Wahlperiode wird als vorläufige Geschäftsordnung übernommen und tritt mit Ablauf des 30. April 2012 außer Kraft.
Diese vorläufige Geschäftsordnung wird dem (zu bildenden) Fachausschuss, der auch für Belange der Geschäftsordnung zuständig wird, zur Beratung und Beschlussempfehlung über die vorzulegende Geschäftsordnung überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Geschäftsordnung der III. Wahlperiode wird als vorläufige Geschäftsordnung übernommen und tritt mit Ablauf des 30. April 2012 außer Kraft.
Diese vorläufige Geschäftsordnung wird dem (zu bildenden) Fachausschuss, der auch für Belange der Geschäftsordnung zuständig wird, zur Beratung und Beschlussempfehlung über die vorzulegende Geschäftsordnung überwiesen.
BüTra 07.06.2012
Vorlage der Geschäftsordnung an BVV DS/0001-35/IV |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin