Drucksache - DS/0001-33/IV  

 
 
Betreff: Änderungen der vorl. GO-BVV
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss BüTraVIGVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neu gefasst werden

 

§ 29 Vorlagen zur Kenntnisnahme

(3) (Satz 1)

Vorlagen zur Kenntnisnahme aus dem Bezirksamt können, unter Festlegung der Federführung, in Ausschüsse überwiesen werden.

 

§ 36 Einberufung der BVV-Sitzungen

(2)

Die/der Vorsteher/in ist zur unverzüglichen Einberufung einer außerordentlichen Sitzung verpflichtet, wenn eine Fraktion, ein Fünftel der Bezirksverordneten oder das Bezirksamt es fordert. Die in den §§ 18 Abs. 2 und 19 Abs. 2 gesetzten Fristen finden keine Anwendung. Einwohner/innenanfragen und Mündliche Anfragen nach § 27 und 27 a sind in außerordentlichen Sitzungen ausgeschlossen.

 

§ 41 Redezeiten und Rederegeln

(1)

Bezirksverordnete, die zur Sachen sprechen wollen, erhalten das Wort von der/dem Vorster/in in der Reihenfolge der eingegangenen Wortmeldungen.

(5)

Bezirksamtsmitglieder können jederzeit zur Tagesordnung sprechen, jedoch nicht vor der Begründung eines Antrages oder einer Frage durch die/den Antragsteller/in oder Anfragende/n. Antragsteller/innen können vor Beginn der Beratung das Wort verlangen.


§ 48 Namentliche Abstimmungen

(4)

Namentliche Abstimmung ist unzulässig über:

a)      Größe eines Ausschusses

b)      Überweisung an einen Ausschuss

c)      Sitzungszeit und Tagesordnung

d)      Schließung der Sitzung

e)      Ende der Beratung

f)        Anträge zur Geschäftsordnung

g)      Wahl und Abberufung von Bezirksamtsmitgliedern gemäß § 52

 

§ 59 Ordnungsgewalt

(3)

Telefonieren während der Sitzungen der BVV und der Ausschüsse ist innerhalb des Tagungsraums nicht zulässig.

 

§ 51 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Bezirksamtes

(2)

Das Vorschlagsrecht für den stellv. Bezirksbürgermeister erhält die Fraktion, die nach der Wahl des Bezirksbürgermeisters und unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 2 Satz 2 BezVG, im Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die erste Position einnimmt.

 

§ 64 Veröffentlichung
Die Geschäftsordnung ist auf der Homepage des Bezirkes zu veröffentlichen.

 

§ 65 Inkrafttreten

(1)

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung in Kraft.

(2)

Das Beschlussdatum ist auf dem Deckblatt und in der Fußzeile ausgewiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Neu gefasst werden

 

§ 29 Vorlagen zur Kenntnisnahme

(3) (Satz 1)

Vorlagen zur Kenntnisnahme aus dem Bezirksamt können, unter Festlegung der Federführung, in Ausschüsse überwiesen werden.

 

§ 36 Einberufung der BVV-Sitzungen

(2)

Die/der Vorsteher/in ist zur unverzüglichen Einberufung einer außerordentlichen Sitzung verpflichtet, wenn eine Fraktion, ein Fünftel der Bezirksverordneten oder das Bezirksamt es fordert. Die in den §§ 18 Abs. 2 und 19 Abs. 2 gesetzten Fristen finden keine Anwendung. Einwohner/innenanfragen und Mündliche Anfragen nach § 27 und 27 a sind in außerordentlichen Sitzungen ausgeschlossen.

 

§ 41 Redezeiten und Rederegeln

(1)

Bezirksverordnete, die zur Sachen sprechen wollen, erhalten das Wort von der/dem Vorster/in in der Reihenfolge der eingegangenen Wortmeldungen.

(5)

Bezirksamtsmitglieder können jederzeit zur Tagesordnung sprechen, jedoch nicht vor der Begründung eines Antrages oder einer Frage durch die/den Antragsteller/in oder Anfragende/n. Antragsteller/innen können vor Beginn der Beratung das Wort verlangen.


§ 48 Namentliche Abstimmungen

(4)

Namentliche Abstimmung ist unzulässig über:

h)      Größe eines Ausschusses

i)        Überweisung an einen Ausschuss

j)        Sitzungszeit und Tagesordnung

k)      Schließung der Sitzung

l)        Ende der Beratung

m)    Anträge zur Geschäftsordnung

n)      Wahl und Abberufung von Bezirksamtsmitgliedern gemäß § 52

 

§ 59 Ordnungsgewalt

(3)

Telefonieren während der Sitzungen der BVV und der Ausschüsse ist innerhalb des Tagungsraums nicht zulässig.

 

§ 51 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Bezirksamtes

(2)

Das Vorschlagsrecht für den stellv. Bezirksbürgermeister erhält die Fraktion, die nach der Wahl des Bezirksbürgermeisters und unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 2 Satz 2 BezVG, im Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die erste Position einnimmt.

 

§ 64 Veröffentlichung
Die Geschäftsordnung ist auf der Homepage des Bezirkes zu veröffentlichen.

 

§ 65 Inkrafttreten

(1)

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung in Kraft.

(2)

Das Beschlussdatum ist auf dem Deckblatt und in der Fußzeile ausgewiesen.

 

 

 

 

Stammbaum:
DS/0001/IV   Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg   B'90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN/CDU   Beschluss
DS/0001-01/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-02/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-03/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-04/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-05/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)   DIE LINKE   Beschluss
DS/0001-06/IV   Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-07/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-08/IV   GO - Große Anfragen   CDU   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-09/IV   GO - Mündliche Anfragen   CDU   Beschluss
DS/0001-10/IV   § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-11/IV   § 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-12/IV   § 16 der GO, Abschnitt (10)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-13/IV   § 17 der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-14/IV   § 18 der GO, Abschnitt (2)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-15/IV   § 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-16/IV   § 27a der GO, Abschnitt (1)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-17/IV   § 27a der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-19/IV   § 38 der GO, Abschnitt (3)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-20/IV   § 39 der GO   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-21/IV   § 40 der GO, Abschnitt (4)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-22/IV   § 41 der GO, Abschnitt (6)   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-23/IV   § 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)   B'90 Die Grünen   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-24/IV   § 53 Protokolle   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-25/IV   § 59 Ordnungsgewalt   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-26/IV   § 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"   Geschäftsordnung   Beschluss
DS/0001-27/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §15 Abs. 3 (Bildung des JHA)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-28/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: § 38 Abs. 2 (Tagesordnung)   PIRATEN   Beschluss
DS/0001-29/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 Abs. 5 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-30/IV   Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung Hier: §53 (Protokolle)   PIRATEN   Drucksache zurückgezogen
DS/0001-31/IV   § 53 Geschäftsordnung der BVV   SPD   Beschluss
DS/0001-32/IV   Bezug DS/0001/IV - vorläufige Geschäftsordnung   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-33/IV   Änderungen der vorl. GO-BVV   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-34/IV   Änderung der GO-BVV § 19   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-35/IV   Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode   Ausschuss BüTraVIG   Beschluss
DS/0001-36/IV   Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0001-37/IV   GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3   B'90 Die Grünen   Beschluss
 
 

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