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Drucksache - DS/0001-32/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die vorläufige Geschäftsordnung der BVV, zuletzt geändert mit Beschluss vom 28.03.2012, tritt mit Ablauf des 20. Juni 2012 außer Kraft.
Begründung:
Gemäß Beschluss vom 27.10.2011 tritt die GO-BVV mit Ablauf des 30.04.2012 außer Kraft. Bis zur abschließenden Beschlussfassung ist eine Verlängerung erforderlich.
Da inzwischen die Mehrzahl der notwendigen Änderungen und der Änderungswünsche im Ausschuss eingegangen und teilweise bereits beschlossen sind, sollten die Monate Mai und Juni zur abschließenden Beratung genutzt werden, so dass in der letzten BVV vor der Sommerpause, am 20. Juni, die GO-BVV der IV. Wahlperiode beschlossen werden kann.
19.04.2012 BüTra
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die vorläufige Geschäftsordnung der BVV, zuletzt geändert mit Beschluss vom 28.03.2012, tritt mit Ablauf des 20. Juni 2012 außer Kraft.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die vorläufige Geschäftsordnung der BVV, zuletzt geändert mit Beschluss vom 28.03.2012, tritt mit Ablauf des 20. Juni 2012 außer Kraft. |
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