Drucksache - 1167/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2015 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen und Antworten

1

 

1. Einwohnerfrage              Norbert Machachej

              Grünfläche Franz-Cornelsen-Weg

 

Im Juli 1961 hat die Deutsche Immobilien Investierungs AG (Eigentümerin) mit dem Land Berlin (Berechtigter) einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, in welchem die Eigentümerin der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg diese zur Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung stellt und welcher vorsieht, dass der Berechtigte diese später als öffentliche Grünanlage gestaltet. Der Inhalt dieses Vertrages ging auch in die Begründung der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes IX-67 vom 5. Mai 1965 ein.

 

  1. Gilt dieser Vertrag noch oder wurde er inzwischen geändert oder aufgehoben? Falls Letzteres zutrifft, wann und durch welchen Vorgang?
     
  2. Wann, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Schilder aufgestellt, durch welche die Grünfläche am Franz-Cornelsenweg als geschützte Grünanlage nach dem Gesetz von 1997 ausgewiesen wurde?
     
  3. Auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Schilder im Herbst letzten Jahres entfernt?
     
  4. Wann wurden vor 1997 erstmals Schilder an der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg aufgestellt, welche sie als Grünanlage auswiesen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Machachej,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:

 

Im Juli 1961 hat die Deutsche Immobilien Investierungs AG (Eigentümerin) mit dem Land Berlin (Berechtigter) einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, in welchem die Eigentümerin der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg diese zur Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung stellt und welcher vorsieht, dass der Berechtigte diese später als öffentliche Grünanlage gestaltet. Der Inhalt dieses Vertrages ging auch in die Begründung der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes IX-67 vom 5. Mai 1965 ein.

 

  1. Gilt dieser Vertrag noch oder wurde er inzwischen geändert oder aufgehoben? Falls Letzteres zutrifft, wann und durch welchen Vorgang?

 

Ja.

 

  1. Wann, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Schilder aufgestellt, durch welche die Grünfläche am Franz-Cornelsenweg als geschützte Grünanlage nach dem Gesetz von 1997 ausgewiesen wurde?
     
  2. Auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Schilder im Herbst letzten Jahres entfernt?
     
  3. Wann wurden vor 1997 erstmals Schilder an der Grünfläche am späteren Franz-Cornelsen-Weg aufgestellt, welche sie als Grünanlage auswiesen?

 

Mit den Schildern sollten Nutzerinnen und Nutzer für den sorgsamen Umgang der Fläche sensibilisiert werden.

 

Das Grünanlagenschild wurde im letzten Jahr entfernt, nachdem deutlich wurde, dass die Schilder ohne Rechtsgrundlage aufgestellt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

2. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bibliotheken

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Reduzierung des Bestandes und Ausleihzahlen

 

Die folgende Tabelle ist dem Tätigkeitsbericht der Bibliotheken für 2011 entnommen und zeigt die Entwicklung von 2003 bis 2011 (in % zu 2003):

 

        Bestand              Ausleihen

2003 354.438 100%     1.336.999 100%

2004 346.296 98%       1.450.545 108%

2005 329.341 93%       1.317.544   99%

2006 319.048 90%       1.442.637  108%

2007 304.977 86%       1.471.872  110%

2008 296.220 84%       1.450.299  108%

2009 290.723 82%      1.388.901   104%

2010 278.052 78%      1.458.936   109%

2011 286.926 81%      1.490.245   111%

 

Bei genauerem Hinschauen erkennt man, dass in den Jahren 2004, 2006 und 2008 (Jahre ohne bauliche Maßnahmen) die Ausleihe jeweils bei 108% stagnierte, während der Bestand von Jahr zu Jahr erheblich weiter reduziert wurde. Außerdem erkennt man, dass von 2010 auf 2011 der Bestand wuchs und gleichzeitig auch die Ausleihe:

 

Wieso behaupten Sie an gleicher Stelle trotzdem, dass "durch die Reduzierung des Bestandes im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes eine Erhöhung der Ausleihzahlen erreicht werden (konnte)"?

 

2. Jahresberichte ab 2012

 

Auf der Webseite des Bezirksamtes sind nur die Jahresberichte der Bibliothek bis 2011 veröffentlicht. Da eine Anfrage beim Bibliotheksamt ergebnislos blieb, weil Sie Ihren Mitarbeitern Schweigepflicht auferlegt und sich die Beantwortung der Anfrage vorbehalten haben, ohne dies aber zu tun, frage ich erneut:

 

Wo sind die vollständigen Berichte ab 2012 im Netz zu finden (genauer Link)?

 

3. Fortschreibung der Tabelle aus 1.

 

Wie lauten die Zahlen für Bestand und Ausleihen (mit 2003 als Bezugsjahr!) für 2012, 2013 und 2014?

 

4. Beseitigung von Kunstbänden (1)

 

In der Bücherei an der Brandenburgischen Straße sind in letzter Zeit mehr als die Hälfte der kostspieligen Kunstbände entfernt worden, darunter auch ein Teil der Untergruppe Fotografie:

 

Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie jeweils in den Jahren 2003 bis 2015?

 

5. Beseitigung von Kunstbänden (2)

 

Welchen Grund gab es für diesen enormen Kahlschlag im Bereich Kunst?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Reduzierung des Bestandes und Ausleihzahlen

 

Die folgende Tabelle ist dem Tätigkeitsbericht der Bibliotheken für 2011 entnommen und zeigt die Entwicklung von 2003 bis 2011 (in % zu 2003):

 

        Bestand              Ausleihen

2003 354.438 100%     1.336.999 100%

2004 346.296 98%       1.450.545 108%

2005 329.341 93%       1.317.544   99%

2006 319.048 90%       1.442.637  108%

2007 304.977 86%       1.471.872  110%

2008 296.220 84%       1.450.299  108%

2009 290.723 82%      1.388.901   104%

2010 278.052 78%      1.458.936   109%

2011 286.926 81%      1.490.245   111%

 

Bei genauerem Hinschauen erkennt man, dass in den Jahren 2004, 2006 und 2008 (Jahre ohne bauliche Maßnahmen) die Ausleihe jeweils bei 108% stagnierte, während der Bestand von Jahr zu Jahr erheblich weiter reduziert wurde. Außerdem erkennt man, dass von 2010 auf 2011 der Bestand wuchs und gleichzeitig auch die Ausleihe:

 

Wieso behaupten Sie an gleicher Stelle trotzdem, dass "durch die Reduzierung des Bestandes im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes eine Erhöhung der Ausleihzahlen erreicht werden (konnte)"?

 

Der von meinem Vorgänger Herrn Gröhler, Bezirksstadtrat a. D., erarbeitete Tätigkeitsbericht 2011 macht deutlich: die Beschäftigten der Bibliothek haben bei der Aussonderung von Medien das Gebrauchsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer so gut berücksichtigt, dass trotz sinkender Bestandsanzahl die Ausleihzahlen angestiegen sind. Dies ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die geübte Makulaturpraxis dem Nachfrageverhalten der Nutzerinnen und Nutzer ausreichend Rechnung trägt.

 

2. Jahresberichte ab 2012

 

Auf der Webseite des Bezirksamtes sind nur die Jahresberichte der Bibliothek bis 2011 veröffentlicht. Da eine Anfrage beim Bibliotheksamt ergebnislos blieb, weil Sie Ihren Mitarbeitern Schweigepflicht auferlegt und sich die Beantwortung der Anfrage vorbehalten haben, ohne dies aber zu tun, frage ich erneut:

 

Wo sind die vollständigen Berichte ab 2012 im Netz zu finden (genauer Link)?

 

Der Tätigkeitsbericht für die Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien wurde letztmalig im Jahr 2011 angefertigt, der Fachbereich Bibliotheken ist nur ein Teil des Berichts. Das Bezirksamt hat sich mit der Bezirksverordnetenversammlung darüber verständigt, dass von weiteren Berichten von allen Abteilungen abgesehen wird, da der zeitliche Aufwand zur Erarbeitung den Nutzen der Tätigkeitsberichte übersteigt und angesichts des Personalrückgangs in allen Abteilungen unnötige Kapazitäten binden würde, die sinnvoller im Dienstleistungsbereich für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen sind.

 

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Auskunftsrecht für die Öffentlichkeit gemäß § 38 Bezirksverwaltungsgesetz ausschließlich bei den politisch Verantwortlichen liegt.

 

3. Fortschreibung der Tabelle aus 1.

 

Wie lauten die Zahlen für Bestand und Ausleihen (mit 2003 als Bezugsjahr!) für 2012, 2013 und 2014?

 

Jahr                             Bestand              Ausleihzahlen

 

2012                            257.466              1.512.860

 

2013                            255.808              1.549.570

 

2014                            251.883              1.406.314 (Schließung Heinrich-Schulz-Bibliothek wg. Umbau

                                                                              vom 1. Juli - 28. August 2014)

 

4. Beseitigung von Kunstbänden (1)

 

In der Bücherei an der Brandenburgischen Straße sind in letzter Zeit mehr als die Hälfte der kostspieligen Kunstbände entfernt worden, darunter auch ein Teil der Untergruppe Fotografie:

 

Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie jeweils in den Jahren 2003 bis 2015?

 

 

5. Beseitigung von Kunstbänden (2)

 

Welchen Grund gab es für diesen enormen Kahlschlag im Bereich Kunst?

 

zu 4 + 5:

 

Wie bereits häufiger mitgeteilt, handelt es sich bei den Bezirksbibliotheken nicht um Archive sondern um Gebrauchsbibliotheken. Für die Makulatur von Büchern gibt es fachliche Standards, die bereits mehrmals benannt und erläutert wurden - diese gelten für alle Bereiche des Bestandes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

3. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Trausäle

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Einziger behindertengerechter Trausaal im Bezirk

 

Ist es zutreffend, dass der einzige behindertengerechte Trausaal im Bezirk, der "Intarsiensaal" im Rathaus Charlottenburg, der bis 2014 (?) Trauungen vorbehalten war, von Ihnen - im Rahmen der "Raumoptimierung" wegen Schließung des Rathauses Wilmersdorf - als Trausaal aufgehoben und zum Sitzungssaal umfunktioniert wurde?

 

2. Behindertengerechte standesamtliche Trauungen

 

Ist es zutreffend, dass dieser Saal seitdem Behinderten dennoch weiterhin zur Verfügung steht, und zwar unproblematisch nach Absprache mit den anderen Nutzern?

 

3. Schoelerschlößchen als Ersatz

 

Ist es zutreffend, dass Sie im Schoelerschlößchen einen behindertengerechten Trausaal schaffen wollen, indem Sie an der Rückseite des Gebäudes einen kleinen Lift einbauen lassen?

 

4. Verkehr

 

In Ihrem Konzept, das Sie der Klassenlotterie vorgelegt haben, um Fördergelder zu erhalten, ist dieser Trausaal enthalten. Daher müssen Sie auch einen Plan haben, wie Sie den mit Trauungen verbundenen Fahrzeugverkehr in dieser schmalen Nebenstraße zu organisieren beabsichtigen (also bitte keinen Verweis auf Ausschusssitzungen oder "Klärungsprozess dauert noch an"):

 

Wie sieht Ihr diesbezüglicher Plan aus?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Einziger behindertengerechter Trausaal im Bezirk

 

Ist es zutreffend, dass der einzige behindertengerechte Trausaal im Bezirk, der "Intarsiensaal" im Rathaus Charlottenburg, der bis 2014 (?) Trauungen vorbehalten war, von Ihnen - im Rahmen der "Raumoptimierung" wegen Schließung des Rathauses Wilmersdorf - als Trausaal aufgehoben und zum Sitzungssaal umfunktioniert wurde?

 

Ja, jedoch war der Nutzungszeitraum als Trausaal April 2002 - August 2013.

 

2. Behindertengerechte standesamtliche Trauungen

 

Ist es zutreffend, dass dieser Saal seitdem Behinderten dennoch weiterhin zur Verfügung steht, und zwar unproblematisch nach Absprache mit den anderen Nutzern?

 

Ja. Das Standesamt mietet sich bei Bedarf den Saal an.

 

3. Schoelerschlößchen als Ersatz

 

Ist es zutreffend, dass Sie im Schoelerschlößchen einen behindertengerechten Trausaal schaffen wollen, indem Sie an der Rückseite des Gebäudes einen kleinen Lift einbauen lassen?

 

Nein. Für den dort geplanten temporären Trauort ist eine Erschließung des Gebäudes per Aufzug nicht Voraussetzung, da der große Saal barrierefrei erreichbar ist. Allerdings ist als barrierefreier Zugang der anderen Etagen ein Innenaufzug geplant.

 

4. Verkehr

 

In Ihrem Konzept, das Sie der Klassenlotterie vorgelegt haben, um Fördergelder zu erhalten, ist dieser Trausaal enthalten. Daher müssen Sie auch einen Plan haben, wie Sie den mit Trauungen verbundenen Fahrzeugverkehr in dieser schmalen Nebenstraße zu organisieren beabsichtigen (also bitte keinen Verweis auf Ausschusssitzungen oder "Klärungsprozess dauert noch an"):

 

Wie sieht Ihr diesbezüglicher Plan aus?

 

Es gibt diesbezüglich zurzeit keine spezielle Planung, da die Eheleute und ihre Gäste die An- und Abreise zur Trauung selbst entsprechend den örtlichen Gegebenheiten organisieren müssen. Auch beim Rathaus Schmargendorf und der Villa Kogge stehen keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung. Im Übrigen finden in der unmittelbar benachbarten Auenkirche ebenfalls Trauungen statt, bei denen sich die Parkplatzfrage unproblematisch gestaltet. Eine Verkehrsplanung für die keineswegs besonders schmale Nebenstraße ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

             

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Ökokiez 2020

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. "Ökokiez 2020" und Kosten-Leistungs-Rechnung

 

Bisher wurden deutlich über 200.000 Eu (plus die von Ihnen nie genannten Kosten der Arbeitsstunden im Umweltamt seit 2009) für den "Ökokiez" ausgegeben, darunter ca. 100.000 Eu allein für ein "Klimaschutzkonzept", dessen Undurchführbarkeit der Klimaschutzmanager im Dezember öffentlich bestätigt hat: "Das meiste läßt sich nicht umsetzen, da es dafür kein Geld gibt" (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_der_kl), was bei dem wiederholt von Haushaltssperren betroffenen Bezirk sowieso zu erwarten war:

 

Warum wurde hier vom Bezirksamt so wenig verantwortungsvoll mit unseren öffentlichen Geldern umgegangen?

 

2. "Modellcharakter"

 

Als Begründung für einen "Ökokiez" dort am Klausenerplatz, bezahlt aus unseren öffentlichen Geldern, diente immer wieder die Behauptung, das ganze habe "Modellcharakter" für die restlichen 99% des Bezirks. Jedoch zeigt die Untersuchung (siehe 1.), dass es sich bei allen gern dem "Ökokiez" zugerechneten Leistungen in Wirklichkeit um Aktivitäten Dritter handelt, an die man sich dort entweder anschließt oder die man dort nachahmt; die Modelle sind also gerade nicht dort, sondern außerhalb dieses Modellkiezes zu finden:

 

Welche sofortigen Folgerungen wird das Bezirksamt daraus zugunsten des restlichen Bezirkes ziehen - zum Beispiel den Klimaschutzmanager von dort abzuziehen und allen Bürgern des Bezirks zugute kommen zu lassen?

 

 

  1. "Ökokiez 2020" und Kosten-Leistungs-Rechnung

 

Bisher wurden deutlich über 200.000 Eu (plus die von Ihnen nie genannten Kosten

der Arbeitsstunden im Umweltamt seit 2009) für den "Ökokiez" ausgegeben, darunter ca. 100.000 Eu allein für ein "Klimaschutzkonzept", dessen Undurchführbarkeit der Klimaschutzmanager im Dezember öffentlich bestätigt hat: "Das meiste läßt sich nicht umsetzen, da es dafür kein Geld gibt" (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_ der_kl), was bei dem wiederholt von Haushaltssperren betroffenen Bezirk sowieso zu erwarten war:

 

Warum wurde hier vom Bezirksamt so wenig verantwortungsvoll mit unseren öffentlichen Geldern umgegangen?

 

 

  1. "Modellcharakter"

 

Als Begründung für einen "Ökokiez" dort am Klausenerplatz, bezahlt aus unseren öffentlichen Geldern, diente immer wieder die Behauptung, das ganze habe "Modellcharakter" für die restlichen 99% des Bezirks. Jedoch zeigt die Untersuchung (siehe 1.), dass es sich bei allen gern dem "Ökokiez" zugerechneten Leistungen in Wirklichkeit um Aktivitäten Dritter handelt, an die man sich dort entweder anschließt oder die man dort nachahmt; die Modelle sind also gerade nicht dort, sondern außerhalb dieses Modellkiezes zu finden:

 

Welche sofortigen Folgerungen wird das Bezirksamt daraus zugunsten des restlichen Bezirkes ziehen - zum Beispiel den Klimaschutzmanager von dort abzuziehen und allen Bürgern des Bezirks zugute kommen zu lassen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

  1. Die von Ihnen gestellte Frage geht (zum wiederholten Male) von unzutreffenden Voraussetzungen aus. Das Bezirksamt weist daher die der Frage zugrundeliegenden Behauptungen als unzutreffend zurück. Die verwendeten Mittel sind zweckentsprechend und verantwortungsvoll eingesetzt worden.
  2. Die von Ihnen genannten Summen sind falsch. A).Das Bezirksamt hat bisher nicht über 200.000 ? ausgegeben. B) Die genannte Summe für das Klimaschutzkonzept ist nicht korrekt. Das Bezirksamt weist diese Annahmen daher als unzutreffend zurück.
  3. Die Aussage des Klimaschutzmanagers ist aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt dargestellt. Er hat nicht die Undurchführbarkeit bestätigt, sondern darauf verwiesen, dass zur Umsetzung des Konzeptes auch andere Finanzierungsquellen benötigt werden, wie bereits im Klimaschutzkonzept dargelegt.
  4. Das Bezirksamt hat die zur Verfügung stehenden Mittel für das Klimaschutzkonzept gemäß den Förderrichtlinien des Projektträgers Jülichs zweckentsprechend verwendet. Die Abnahme ist beanstandungsfrei erfolgt.

 

Zu 2.:

 

Wie bereits bei der Antwort zu 1. ausgeführt, sind die dort getroffenen Annahmen und Behauptungen sämtlich unzutreffend. Das Bezirksamt teilt die in dieser Frage formulierte Behauptung und Bewertung nicht.

 

Das Bezirksamt zieht aus unzutreffenden Vermutungen und Spekulationen daher keine Folgerungen - zumindest nicht im Sinne der Intention dieser Einwohnerfrage -sondern sieht keinen Anlass von der eingeschlagenen Vorgehensweise abzuweichen. Im Übrigen  lässt die Bewilligung der Stelle des Klimaschutzmanagers einen anderen Einsatz nicht zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

König

 

 

5. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Berlin-Witzleben

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wem sind der Ortsteil Berlin-Witzleben, Witzlebenpark, S-Bahnhof Witzleben, Witzlebenstr. und Witzlebenplatz aus der Familie gewidmet und mit welcher Begründung?

 

  1. Wie steht das Bezirksamt und die Fraktionen zur Mehrfachbenennung bzw. Widmung für ein und dieselbe Person?

 

  1. Gibt es nicht die Notwendigkeit und Möglichkeit - wie am Beispiel des ehemaligen Rankeplatzes und der Rankestr. - hier ebenfalls eine Änderung vorzunehmen und damit auch anderen mit Berlin verbundenen Mitgliedern "der von Witzleben" Beachtung zu verschaffen?

 

  1. Ist es noch zeitgemäß, sich auf eine allgemeine Familienkennung zu beschränken, statt eine genauere Personenbezeichnung im Straßenschild und/oder unterhalb des Schildes vorzunehmen?

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt den Bürger/innen in dem Ortsteil Berlin-Witzleben die historischen Bezüge zu dem Adelsgeschlecht der Witzleben als Namensgeber zu verdeutlichen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

  1.               Wem sind der Ortsteil Berlin-Witzleben, Witzlebenpark, S-Bahnhof Witzleben, Witzlebenstr. und Witzlebenplatz aus der Familie gewidmet und mit welcher Begründung?

 

Die bezeichneten Orts- Straßen- und Platzangaben sind Karl Ernst Job (Hiob) Wilhelm von Witzleben, * 20.7.1783 Halberstadt, ? 9.7.1837 Berlin gewidmet. Die Benennung der Straße und des Platzes erfolgte bereits am 27.08.1905. Der S-Bahnhof heißt seit 2002 "Bahnhof Berlin Messe Nord/ICC (Witzleben)".

 

  1.               Wie steht das Bezirksamt und die Fraktionen zur Mehrfachbenennung bzw. Widmung für ein und dieselbe Person?

 

Grundsätzlich hat das Bezirksamt keine Probleme mit Mehrfachbenennungen wenn z. B. die Joachimsthaler Straße in den Joachimsthaler Platz mündet und dadurch ein räumlicher Zusammenhang besteht.

 

  1.               Gibt es nicht die Notwendigkeit und Möglichkeit - wie am Beispiel des ehemaligen Rankeplatzes und der Rankestr. - hier ebenfalls eine Änderung vorzunehmen und damit auch anderen mit Berlin verbundenen Mitgliedern "der von Witzleben" Beachtung zu verschaffen?

 

Eine Möglichkeit besteht, aber keine Notwendigkeit.

 

  1.               Ist es noch zeitgemäß, sich auf eine allgemeine Familienkennung zu beschränken, statt eine genauere Personenbezeichnung im Straßenschild und/oder unterhalb des Schildes vorzunehmen?

 

Ja.

 

  1.               Wie gedenkt das Bezirksamt den Bürger/innen in dem Ortsteil Berlin-Witzleben die historischen Bezüge zu dem Adelsgeschlecht der Witzleben als Namensgeber zu verdeutlichen?

 

Das Bezirksamt steht Anregungen zur Verdeutlichung historischer Bezüge durch z. B. Gedenktafeln im Straßenland aufgeschlossen gegenüber.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

Die CDU-Fraktion beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:

 

"Entsprechend des Berichts des Bezirksamts liegt hier keine Doppelbenennung vor. Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung und sieht mithin keinen Handlungsbedarf. Wir betrachten diese Angelegenheit als erledigt."

 

 

Die SPD-Fraktion beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:

 

Fragen 1. und 2.:

 

Das Konzept "Bürgerhaushalt/Bürgerbeteiligung", wie es in der letzten Wahlperiode erarbeitet worden war, wurde in der interfraktionellen Projektgruppe "Bürgerhaushalt/Bürgerbeteiligung" des Haushaltsausschusses diskutiert und ausgewertet. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass das bisherige Konzept zu aufwendig in der Durchführung ist und in dieser Form nicht weiterverfolgt wird.

Ausgehend von diesen Diskussionen ist auf Initiative der SPD-Fraktion der Antrag "Pilotprojekt der Bürgerbeteiligung im Mierendorff-Kiez" (Drucksache 681/4) beschlossen worden und wird von in der AG Nord weiter vorangebracht.

Online-Beteiligungsformen werden aktuell auf Senatsebene durchgeführt, z. B. für das Projekt "Für ein klimaneutrales Berlin".

 

Frage 3.

Im Bezirk wurden in dieser Wahlperiode verschiedene Formen von Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt und erprobt überwiegend im Baubereich, z.B. das Charette-Verfahren Güterbahnhof Grunewald sowie die Durchführung von Einwohnerversammlungen zu verschiedenen Bauvorhaben im Bezirk.

Das Instrument der Einwohnerversammlung wurde auch mit der Aufstellung des bezirklichen Haushaltes angewandt.

Die SPD-Fraktion wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass Instrumente der Bürgerbeteiligung weiterentwickelt werden.

 

Constanze Röder

SPD-Fraktion

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Haushaltspolitische Sprecherin

 

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet die Anfrage von Herrn Neu wie folgt:

 

Mehrfachbenennungen mögen zwar der Orientierung im Stadtraum nicht

dienlich sein, sofern es sich jedoch um eine Bestandssituation handelt,

an die sich die Stadtgesellschaft gewöhnt hat, sind grundsätzlich aus

Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Einwände zu erheben,

unbenommen einer möglichen Einzelfallprüfung.

 

Jenny Wieland

Baupolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


 

 
 

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