Drucksache - 1150/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, vom Eigentümer des Grundstücks Seesener Straße/Henriettenplatz zu fordern, dass ein dort geplantes Bauvorhaben unter folgenden Mindest-Bedingungen geplant wird:
Einholen eines Verkehrs- und Umweltgutachtens für den Standort vor Beginn des Planungsprozesses und angemessene Einbindung der AnwohnerInnen in den Prozess.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat die Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung der die Zulässigkeit eines Vorhabens potentiell beeinflussenden Faktoren in Auftrag gegeben und dieses Gutachten mittlerweile erhalten. Untersucht wurden darin Verkehrs- und Immissionsaspekte, Ergebnisse wurden bereits vom Eigentümer in seiner Planung berücksichtigt.
Für die Forderung nach einer Untersuchung weitergehender Umweltaspekte beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Zulässigkeit eines Vorhabens besteht keine Rechtsgrundlage.
Eine Einwohnerversammlung, in der die Pläne seitens des Investors vorgestellt wurden, fand am 12. Januar 2016 statt. Auch in den folgenden Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses, die sich mit dem Thema Seesener Straße befassten, fand eine Einbindung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner statt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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