Drucksache - 1150/4  

 
 
Betreff: Bauprojekt Seesener Straße / Kurfürstendamm nur im Architektenwettbewerb und mit AnwohnerInnen umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Dr.Heise/Gusy/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2015 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
15.04.2015 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.04.2015 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.10.2015 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2015 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, vom Eigentümer des Grundstücks Seesener Straße/Henriettenplatz zu fordern, dass ein dort geplantes Bauvorhaben unter folgenden Mindest-Bedingungen geplant wird:

 

Einholen eines Verkehrs- und Umweltgutachtens für den Standort vor Beginn des Planungsprozesses und angemessene Einbindung der AnwohnerInnen in den Prozess.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat die Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung der die Zulässigkeit eines Vorhabens potentiell beeinflussenden Faktoren in Auftrag gegeben und dieses Gutachten mittlerweile erhalten. Untersucht wurden darin Verkehrs- und Immissionsaspekte, Ergebnisse wurden bereits vom Eigentümer in seiner Planung berücksichtigt.

 

Für die Forderung nach einer Untersuchung weitergehender Umweltaspekte beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Zulässigkeit eines Vorhabens besteht keine Rechtsgrundlage.

 

Eine Einwohnerversammlung, in der die Pläne seitens des Investors vorgestellt wurden, fand am 12. Januar 2016 statt. Auch in den folgenden Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses, die sich mit dem Thema Seesener Straße befassten, fand eine Einbindung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner statt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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