Drucksache - 0866/4  

 
 
Betreff: Verkehrssituation nach Eröffnung des "Bauhauses"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Hercygier 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2014 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung GA

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es seit Eröffnung des "Bauhauses" zu einem vermehrten Rückstau auf dem Kurfürstendamm/ Ecke Schwarzbacher Straße kommt und wenn ja, welche Gründe sieht das Bezirksamt dafür?
     
  2. Sind die im Verkehrsgutachten der GRI GmbH aufgeführten Maßnahmen, insbesondere die Umprogrammierung der LSA, zur verkehrlichen Erschließung umgesetzt worden, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
     
  3. Hält das Bezirksamt hinsichtlich der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Kurfürstendamm/ Ecke Schwarzbacher Straße weitere Maßnahmen für erforderlich und wenn ja, welche?
     
  4. Kann sich das Bezirksamt eine sinnvollere Beschilderung zur Unterscheidung der BAB-Ausfahrt von der Bauhaus Auffahrt vorstellen und wenn ja, welche?
     
  5. Hat das Bezirksamt Kenntnis genommen von der seit Eröffnung des Bauhauses verstärkten Zweckentfremdung der Tankstelle als Abkürzung zur Umfahrung der Kreuzung Kurfürstendamm/ Ecke Schwarzbacher Straße?

 

 

Zur Beantwortung BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hercygier, ich freue mich, dass ich zu den Eindrücken und zu den Bewertungen der von Ihnen angesprochenen Anrainer, die Sichtweisen der Behörden und der Institutionen beitragen kann und natürlich ist dem Bezirksamt bekannt, dass es zu den klassischen Besuchszeiten von Baumärkten zu erhöhtem Verkehrsaufkommen auf den zuführenden Straßen kommt, man braucht nur auch in den Nachbarbezirk gucken, in die Alboinstraße, da ist wirklich viel los. Allerdings hat sich die Situation um die Schwarzbacher Straße herum, wo es übrigens auch früher schon Rückstaus an den Ampeln gab, weil es auch ein Schleichweg zur Umfahrung der Stadtautobahn war und ist. Es wird aber von der Polizei bisher nicht als wirkliches gravierendes Problem wahrgenommen und insofern liegen der Polizei keine besonderen Erkenntnisse vor. Das bleibt aber weiter zu beobachten und ich glaube, wenn noch mal große Stauzeiten kommen, wird sich das verändern.

 

Zu 2.:

Das ist nun mal wieder so ein Tollhaus aus der Zusammenarbeit von Senat und Bezirk. Die Frage ist ja relativ banal: Ist die Lichtzeichenanlage umprogrammiert?

Zwei Mitarbeiter von uns waren am 14. März vor Ort, zufällig, und haben gesehen, da wird an der Ampel gearbeitet. Nun ist zuständig für diese Umprogrammierung die Verkehrslenkung Berlin. Da ich natürlich nichts Falsches sagen möchte, haben wir an die Verkehrslenkung Berlin geschrieben und haben gefragt, sagt mal, habt ihr denn nun diese Ampel gemäß dem Gutachten umprogrammiert oder nicht. Darauf hin hat dann der Leiter der Verkehrslenkung geschrieben: Anfragen aus dem politischen Raum müssen immer über den Staatssekretär laufen.  Gut, also haben wir die Frage, ob denn die Lichtsignalanlage denn nun umprogrammiert ist, dann über den Staatssekretär laufen lassen. Nun war der Referent einige Tage sehr beschäftigt und kam nicht dazu, diese Anfrage zu bearbeiten. Also, habe ich, nach dem wir heute immer noch keine Antwort hatten, heute den Referenten angerufen und habe gesagt, wir haben noch keine Antwort von euch. Wir gehen davon aus, dass die Lichtsignalanlage umgeschaltet werde, aber wir würden das gerne bestätigt haben und immerhin, mit Uhrzeit 15:48 Uhr, bekam ich dann von der Verkehrslenkung Berlin die Auskunft: Die Lichtzeichenanlage Kurfürstendamm/Schwarzbacher Straße wurde letzte Woche im Sinne des Gutachtens umprogrammiert. Die Inbetriebnahme erfolgte am 14. März 2014. Die Kosten hat der Investor getragen. Insofern ja, sie ist umprogrammiert.

 

Zu 3.:

Weil wir natürlich wissen wollen, nach einer Woche kann man das nur schlecht beurteilen, funktioniert das nun mit der Lichtsignalanlage hätten wir gerne noch mal gewusst, von der Verkehrslenkung Berlin, ob das denn nun ausreicht, ob man das noch weiter beobachtet, aber da sagt uns die Verkehrslenkung Berlin, das soll das Bezirksamt erst einmal alleine beobachten und dann könnten wir noch mal an sie herantreten.

Leider hat sich die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die ihr nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin nicht kurzfristig zu einer Stellungnahme bewegen lassen. Aber wir haben ja einen Antrag, den wir beraten werden und wir werden dann mal weiter nachfragen, weil einfach  zu beobachten ist, was dann mit den Rückstaus und den anderen Sachen passiert.

 

Zu 4.:

Neben der Autobahnabfahrt ist links und rechts je ein Zeichen "Verbot der Einfahrt" aufgestellt, die Zeichen Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links beziehungsweise geradeaus oder rechts unterstützen im Zuge der Schwarzbacher Straße diese Regelung. Nach einer im Februar 2014 erfolgten Abstimmung zwischen der Polizeidirektion 2, der Autobahnpolizei, der Autobahnmeisterei und der Straßenverkehrsbehörde hat die Autobahnmeisterei ein drittes, retroreflektierendes Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" aufgestellt, größer und noch heller. Zusätzlich wurden von der Straßenverkehrsbehörde an der Einmündung vom Storkwinkel in die Schwarzbacher Straße zwei Zeichen Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links, das ist dieser weiße Pfeil auf blauem Grund, angeordnet, um die verkehrliche Situation weiter zu verdeutlichen. Der Straßenbaulastträger, also wir, hat die Maßnahme am 21. Februar 2014 umgesetzt.

 

Zu 5.:

Die Tankstellenproblematik. Die Polizei bewertet das nicht weiter problematisch aber in der Tat habe ich da eine ähnliche Auffassung, wie sie. Wir haben aber das Problem, dass hier es unterschiedliche Bewertungen auch in der rechtlichen Einschätzung gibt. Während ich bei Fahrtipp.de lese, dass nach § 2 der Straßenverkehrsordnung: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen", dass natürlich überhaupt nicht erlaubt ist über die Tankstelle, diesen Abzweig zu machen und insofern als Ordnungswidrigkeit zu bewerten ist. Frau Klose sagt, als gelehrige Fahrschülerin, ja das ist so, aber Sie können sich dann berufen auf ein Urteil, dass im August 2013 getroffen ist, wo nämlich ein Richter gesagt hat, mit einer solchen Vorgehensweise nutzt der Verkehrsteilnehmer lediglich eine Lücke, die es ihm ermöglicht sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen und deswegen dürfe man diesen Umweg über die Tankstelle nicht als Ordnungswidrigkeit bewerten. Insofern müssen wir natürlich die Polizei bitten, darauf Augenmerk zu legen und das auch zu ahnden, aber wir stellen eben auch fest, dass hier auch viele Autofahrer sich dann nicht damit zufrieden geben und dann da gegen so ein Knöllchen dann auch vorgehen und behaupten, sie wollten sich mal die Tankstelle, die Zapfsäulen angucken und fanden das interessant und haben deswegen diesen Umweg gemacht. Da sind die Widersprüche so. Wir behalten das weiter im Auge, werden auch da stichprobenartig dort weiter Kontrollen machen und jetzt gucken wir mal, ob die neue Lichtsignalanlage seine Wirkung vollzieht und dann sehen wir mal weiter. Wir werden das natürlich weiter im Blick behalten.

 

 

 


 

 
 

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