Drucksache - 0799/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2013 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Matthias Burchard

              Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29 a

 

Laut Satzung der BVV-Gedenktafelkommission ist Sponsoring erwünscht. Der Sponsor, die Bayerische Hausbau, hatte am 23.11.12 ihre Finanzierungsbereitschaft meiner Person bzw. unserem Verein (z. Völkerverständigung mit MSOE) gegenüber ausgedrückt, siehe http://gplanost.x-berg.de/20121123BayHausbauInfosteleNSArchivKuSaStAAHardenbergstr29aBlnChbg.pdf

 

Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit 2009 Ort der Vielfalt und hat sich dem fairen (Welt-) Handel verpflichtet. Bis heute existiert kein einziger Hinweis, dass der Raub von über 300.000 Archivalien und die Zerstörung von 427 Museen, 43.000 Bibliotheken, 2439 architektonischen Werken, 2234 Kirchen und Klöster sowie den Raub oder Lagerung von 564.700 Kunstwerken, 100.000 archäologischen Gegenständen und 200 Millionen Bücher in der NS-Besetzten Sowjetunion maßgeblich von Charlottenburg-Wilmersdorf aus organisiert wurde. Die beiden wichtigsten Organisationen für Kunstraub und Zerstörung, das "Sonderkommando Künsberg" des Auswärtigen Amtes und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg hatten beide wichtige Dienststellen im Bezirk.

 

Frage 1: die Bezirkskulturverwaltung ist gebeten worden, sich zum Finanzierungsangebot der Bayerischen Hausbau GmbH für ein zweisprachiges Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29a zu äußern. Frage: ist es möglich, diese Äußerung in Würdigung des potentiellen Sponsors als Pressemitteilung auszufertigen?

 

Frage 2: Der Fall GURLET in München hat in den letzten acht Wochen einen jahrzehntelangen Mangel an Unrechtsbewusstsein staatlicher deutscher Stellen im Umgang mit Raubkunst offenbart. In der Russischen Föderation gibt es bis heute viel Bitterkeit und Misstrauen gegenüber der deutschen Kulturarroganz, siehe auch Rede von Botschafter a. D. V. Falin zur Erinnerung an eine Rückgabeaktion 1958/2008.

 

Frage: Ist es möglich, die Stellungnahme der Bezirkskulturverwaltung aus diesem übergeordneten Grund ausnahmsweise einmal auch zweisprachig, also auch in russischer Sprache auszufertigen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

Laut Satzung der BVV-Gedenktafelkommission ist Sponsoring erwünscht. Der Sponsor, die Bayerische Hausbau, hatte am 23.11.12 ihre Finanzierungsbereitschaft meiner Person bzw. unserem Verein (z. Völkerverständigung mit MSOE) gegenüber ausgedrückt, siehe http://gplanost.x-berg.de/20121123BayHausbauInfosteleNSArchivKuSaStAAHardenbergstr29aBlnChbg.pdf

 

Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit 2009 Ort der Vielfalt und hat sich dem fairen (Welt-) Handel verpflichtet. Bis heute existiert kein einziger Hinweis, dass der Raub von über 300.000 Archivalien und die Zerstörung von 427 Museen, 43.000 Bibliotheken, 2439 architektonischen Werken, 2234 Kirchen und Klöster sowie den Raub oder Lagerung von 564.700 Kunstwerken, 100.000 archäologischen Gegenständen und 200 Millionen Bücher in der NS-Besetzten Sowjetunion maßgeblich von Charlottenburg-Wilmersdorf aus organisiert wurde. Die beiden wichtigsten Organisationen für Kunstraub und Zerstörung, das "Sonderkommando Künsberg" des Auswärtigen Amtes und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg hatten beide wichtige Dienststellen im Bezirk.

 

Frage 1: Die Bezirkskulturverwaltung ist gebeten worden, sich zum Finanzierungsangebot der Bayerischen Hausbau GmbH für ein zweisprachiges Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29a zu äußern. Frage: ist es möglich, diese Äußerung in Würdigung des potentiellen Sponsors als Pressemitteilung auszufertigen?

 

Das Bezirksamt bittet um Verständnis, dass sich eine Würdigung in Form einer Pressemitteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht anbietet, da über das Anliegen des Fragestellers (vgl. auch Drs. Nr. 0502/4) weder in der Gedenktafelkommission noch im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf abschließend beraten wurde. Sofern nach fundierter Beratung eine Beschlussfassung der BVV erfolgt, die eine Umsetzung eines solchen Gedenkzeichens vorsieht, besteht natürlich die Möglichkeit, dem Sponsor in Form einer Pressemitteilung entsprechend zu danken.

 

Frage 2: Der Fall GURLET in München hat in den letzten acht Wochen einen jahrzehntelangen Mangel an Unrechtsbewusstsein staatlicher deutscher Stellen im Umgang mit Raubkunst offenbart. In der Russischen Föderation gibt es bis heute viel Bitterkeit und Misstrauen gegenüber der deutschen Kulturarroganz, siehe auch Rede von Botschafter a. D. V. Falin zur Erinnerung an eine Rückgabeaktion 1958/2008.

 

Frage: Ist es möglich, die Stellungnahme der Bezirkskulturverwaltung aus diesem übergeordneten Grund ausnahmsweise einmal auch zweisprachig, also auch in russischer Sprache auszufertigen?

 

Amtssprache ist Deutsch, daher erfolgt die Beantwortung u.a. von Einwohnerfragen natürlich auch in der deutschen Sprache. Dem Fragesteller steht es jedoch frei, die Beantwortung des Bezirksamtes in eine andere Sprache zu übersetzen, da die Beantwortung öffentlich zugänglich ist.

 

Abschließend wird angemerkt, dass das Bezirksamt keine rechtliche Bewertung des sog. Falls GURLET vornehmen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

2. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Liegt dem Bezirk das von SenStadtUm in Auftrag gegebene Gutachten bereits vor?

 

  1. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Erschlossenheit und wie lautet die Begründung?

 

  1. Wenn ja, wie lautet das Ergebnis in Bezug auf den Ablauf der 7-Jahresfrist und wie lautet die Begründung?

 

  1. Wenn  ja, wie lautet das Ergebnis auf die Frage, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des § 30 BauGB zur Errichtung von Wohngebäuden der Baustufe III/3 des Baunutzungsplans von 1960 vorliegen?

 

  1. Wird das Gutachten veröffentlicht oder von wem kann das Gutachten eingesehen werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

  1. Liegt dem Bezirk das von SenStadtUm in Auftrag gegebene Gutachten bereits vor?

 

Nein. Damit entfällt eine Beantwortung der Fragen 2 bis 4.

 

  1.                                                                                     Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Erschlossenheit und wie lautet die Begründung?
  2.                                                                                     Wenn ja, wie lautet das Ergebnis in Bezug auf den Ablauf der 7-Jahresfrist und wie lautet die Begründung?
  3.                                                                                     Wenn ja, wie lautet das Ergebnis auf die Frage, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des § 30 BauGB zur Errichtung von Wohngebäuden der Baustufe III/3 des Baunutzungsplans von 1960 vorliegen?
  4.                                                                                     Wird das Gutachten veröffentlicht oder von wem kann das Gutachten eingesehen werden?

 

Das Bezirksamt hat das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Diese Frage wäre an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu richten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Liegt dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen Lorac und der Post vor?

 

  1. Liegen dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen der Groth-Gruppe und Lorac sowie ggf. ergänzende Vereinbarungen dazu aus 2013 vor?

 

  1. Hat das Bezirksamt das an mich persönlich gerichtete Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 11.09.2013, Abteilung GenRef (welches auch direkt von der Senatsverwaltung an den Bezirk geschickt wurde) an Lorac/Groth oder die Kanzlei Probandt gegeben oder hat das Bezirksamt eine Idee, wie es dorthin gelangt ist?

 

  1. Lorac bzw. die Kanzlei Probandt & Partner behaupten, Preis und Wert des Grundstückes würden weit über dem vom 1. Gutachter genannten Kaufpreis von rd. 600.000 EUR liegen. Ist dem Bezirksamt bekannt, auf welchen Wert Lorac Grunderwerbsteuer gezahlt hat und wäre das Bezirksamt bei Kenntnis des von Lorac/Probandt selbst behaupteten höheren Wertes verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu veranlassen, da hier womöglich eine Schenkung vorliegt und/oder zu geringe Steuern erhoben wurden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1. Liegt dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen Lorac und der Post vor?

 

Ja.

 

  1. Liegen dem Bezirksamt der Kaufvertrag zwischen der Groth-Gruppe und Lorac sowie ggf. ergänzende Vereinbarungen dazu aus 2013 vor?

 

Nein.

 

  1. Hat das Bezirksamt das an mich persönlich gerichtete Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 11.09.2013, Abteilung GenRef (welches auch direkt von der Senatsverwaltung an den Bezirk geschickt wurde) an Lorac/Groth oder die Kanzlei Probandt gegeben oder hat das Bezirksamt eine Idee, wie es dorthin gelangt ist?

 

Nein. Das Bezirksamt beteiligt sich auch nicht an Spekulationen darüber, wie es dort bekannt geworden sein könnte.

 

  1. Lorac bzw. die Kanzlei Probandt & Partner behaupten, Preis und Wert des Grundstückes würden weit über dem vom 1. Gutachter genannten Kaufpreis von rd. 600.000 EUR liegen. Ist dem Bezirksamt bekannt, auf welchen Wert Lorac Grunderwerbsteuer gezahlt hat und wäre das Bezirksamt bei Kenntnis des von Lorac/Probandt selbst behaupteten höheren Wertes verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt zu veranlassen, da hier womöglich eine Schenkung vorliegt und/oder zu geringe Steuern erhoben wurden?

 

Über die Vertragsabwicklung und ihre steuerliche Beurteilung liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden entstehen auf Grundlage der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV). Der in der Fragestellung behauptete Sachverhalt wäre davon nicht erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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