Drucksache - 0250/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage:              Alexander Feist

              Sigmaringer Straße

 

1.      Wer veranlasste, die Zufahrt in die Sigmaringer Str. von südlicher Seite (Gasteiner-/Brandenburgische Str.) durch Aufstellung von Durchfahrt-Verbots-Schildern zu unterbinden?
 

2.      Welchen Zweck soll diese Maßnahme erfüllen? Das befürchtete höhere Verkehrsaufkommen in der Sigmaringer Str. wegen Verengung der Brandenburgischen Str. trat nicht ein.
 

3.      Ist diese Maßnahme ein zeitlich begrenzter Versuch oder von Dauer?
 

4.      Wie sehen Sie den Umweltaspekt, wenn die allabendlichen parkplatzsuchenden Anwohner anstatt einfach zu wenden, dass Dreieck Brandenburgische- Wegner- Sigmaringer Str. fahren müssen?
 

5.      Anstelle von Durchfahrtsverboten: Welche sicherheitsfördernden Maßnahmen möchte der Bezirk zukünftig einleiten, um der permanenten Geschwindigkeits-überschreitung in der Sigmaringer Str. entgegenzuwirken?

 

 

Zur Einwohneranfrage von Herrn Feist teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

1.    Wer veranlasste, die Zufahrt in die Sigmaringer Str. von südlicher Seite (Gasteiner-/Brandenburgische Str.) durch Aufstellung von Durchfahrt-Verbots-Schildern zu unterbinden?

 

Die Anordnung erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage einer Anregung durch die Bürgerinitiative „Miteinander im Kiez“.

 

2.    Welchen Zweck soll diese Maßnahme erfüllen? Das befürchtete höhere Verkehrsaufkommen in der Sigmaringer Str. wegen Verengung der Brandenburgischen Str. trat nicht ein.

 

Mit dieser Maßnahme sollte der als erheblich dargestellte Durchgangsverkehr zum Hohenzollerndamm unterbunden werden.

 

3.    Ist diese Maßnahme ein zeitlich begrenzter Versuch oder von Dauer?

 

Es handelt sich um eine Erprobung. Diese endet im September 2012.

 

4.    Wie sehen Sie den Umweltaspekt, wenn die allabendlichen parkplatzsuchenden Anwohner, anstatt einfach zu wenden, das Dreieck brandenburgische-, Wegner-, Sigmaringer Str. fahren müssen?

 

Das Wenden bzw. der Begegnungsverkehr innerhalb der Sigmaringer Straße ist weiterhin möglich, da die Straße nicht als Einbahnstraße ausgewiesen wurde.

5.    Anstelle von Durchfahrtverboten: Welche sicherheitsfördernden Maßnahmen möchte der Bezirk zukünftig einleiten, um der permanenten Geschwindigkeitsüberschreitung in der Sigmaringer Str. eingegenzuwirken?

 

Die zuständige Polizeidienststelle wurde gebeten – im Rahmen der personellen Möglichkeiten – regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

2. Einwohnerfrage:              Michael Roeder

              Ökokiez 2012

 

 

1.      Die Mitteilungen des Bezirksamts für die Öffentlichkeit zum Thema „Ökokiez 2012“ auf der Internet-Seite Bezirksamt/Umwelt- und Naturschutzamt/Klimaschutzkonzept für den Klausenerplatz“ brechen am 29.2.2012 ab; warum müssen die späteren Vorgänge stückweise durch Bürgeranfragen ans Licht gebracht werden, statt dass das Bezirksamt sie ganz selbstverständlich (und vollständig) auf dieser Seite veröffentlicht?

 

2.      Da das Bezirksamt erwägt, die Deckungslücke von 35% für den Klimaschutzmanager eventuell auch „durch Eigenanteil des Bezirksamts“ zu finanzieren (Beschluss vom 17.1.12): woher soll bei den bekannt knappen Finanzmitteln des Bezirks das Geld kommen (bitte allgemeinverständliche Angabe), und welche anderen Ausgaben müssten dann gekürzt werden oder fielen weg? 

 

3.      Gibt es inzwischen eine Berechnung, welche Kosten durch die Einschaltung eines freien Trägers (bei der Ansiedlung eines Klimaschutzmanagers für den ½ km²) entstehen werden?

 

4.      Da das Bezirksamt sich offenbar nicht sicher ist und daher nur „davon ausgeht [!], dass die  A n s i e d l u n g eines Klimaschutzmanagements bei einem freien Träger keiner Ausschreibungspflicht unterliegt“ (3. Einwohnerfrage April 2012/Antwort zu 5.): welches genau sind in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht (bitte allgemeinverständlich)?

 

5.      Wird das Bezirksamt den P o s t e n eines Klimaschutzmanagers ausschreiben, oder ist eine Ausschreibung bereits im Gange, oder ist/sind schon jemand ohne Ausschreibung für den Posten ins Auge gefasst?
 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

zur Bürgeranfrage von Herrn Roeder teile ich Folgendes schriftlich mit:

 

1.      Die Mitteilungen des Bezirksamts für die Öffentlichkeit zum Thema „Ökokiez 2012“ auf der Internet-Seite - Bezirksamt/Umwelt - und Naturschutzamt/Klimaschutzkonzept für den Klausenerplatz - brechen am 29.02.2012 ab; warum müssen die späteren Vorgänge stückweise durch Bürgeranfragen ans Licht gebracht werden, statt dass das Bezirksamt sie ganz selbstverständlich (und vollständig) auf dieser Seite veröffentlicht?

 

Die in der Frage enthaltene Unterstellung, es müssten „Vorgänge ans Licht gebracht“ werden bzw. Informationen „brächen ab“, ist unzutreffend. Das Bezirksamt orientiert sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit an dem Informationsbedürfnis bzw. Interesse weiterer Bevölkerungskreise, nicht an den sehr spezifischen und detaillierten Interessen einzelner Bürger/innen. Das Bezirksamt wird auf der genannten Seite Aktualisierungen vornehmen, wenn es Entwicklungen gibt, die von allgemeinem Interesse sind.

 

2.      Da das Bezirksamt erwägt, die  Deckungslücke von  35% für den Klimaschutzmanager eventuell auch „durch Eigenanteil des Bezirksamts“ zu finanzieren (Beschluss vom 17.01.2012): woher soll bei den bekannt knappen Finanzmitteln des Bezirks  das Geld kommen (bitte allgemeinverständliche Angabe), und welche anderen Ausgaben müssten dann gekürzt werden oder fielen weg?

 

Die Klärung zu der erforderlichen Höhe des Eigenanteils ist noch nicht abgeschlossen, die Bemühungen des Bezirksamtes um die Kofinanzierung halten an. Die dann evtl. noch benötigten Mittel sollen aus dem Haushaltstitel für „umweltfördernde Maßnahmen“ bereitgestellt werden. Andere Ausgaben müssen nicht gekürzt werden oder entfallen.

 

3.      Gibt es inzwischen eine Berechnung, welche Kosten durch die Einschaltung eines freien Trägers (bei der Ansiedlung eines Klimaschutzmanagers für den ½ km 2) entstehen werden?

 

Nein.

 

4.      Da das Bezirksamt sich offenbar nicht sicher ist und daher nur „davon ausgeht (!), dass die Ansiedlung eines Klimaschutzmanagements bei einem freien Träger keiner Ausschreibungspflicht unterliegt“ (3. Einwohnerfrage  April 2012/Antwort  zu 5.): welches genau sind in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Ausschreibungspflicht (bitte allgemeinverständlich)?

 

Die Prüfung ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Voraussetzung für eine Ausschreibungspflicht wäre (und das selbstverständlich nicht nur in diesem Fall), dass die Betreuung eines Klimaschutzmanagements den Regelungen der Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) oder der Verdingungsverordnung für frei berufliche Leistungen (VOF) unterfiele. Fällt die Leistung unter diese Verdingungsordnungen, dann besteht in der Regel eine Ausschreibungspflicht.

 

5.      Wird das Bezirksamt den Posten eines Klimaschutzmanagers ausschreiben, oder ist eine Ausschreibung bereits im Gange, oder ist/sind schon jemand ohne Ausschreibung für den Posten ins Auge gefasst?

 

Die Bezeichnung des Klimaschutzmanagements als „Posten“ ist unzutreffend und irreführend. Es handelt sich im personal- und haushaltsrechtlichen Sinne um eine Beschäftigungsposition.

Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, die Beschäftigungsposition eines Klimaschutzmanagements selbst auszuschreiben. Dies würde zu den Aufgaben des bei einer Ausschreibung oder im Interessenbekundungsverfahren erfolgreichen Trägers gehören.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

3. Bürgerfrage:              Joachim Neu

              Bauprojekt Lewishamstr. Ecke Gervinusstr.

 

1.      Gibt es bereits einen Investor für das  Grundstück und wenn ja, wie lautet Name und Adresse?

 

2.      Welche Auflagen (GRZ, GFZ usw.) gelten für das Bauprojekt aus der Sicht des Bezirksamts, bzw. welche Befreiungsforderungen vom Eigentümer des Grundstückes und welche Befreiungen sind diesem bereits zugesagt worden?

 

3.      Ist bereits bekannt, welche Nutzung vom Investor vorgesehen ist?

 

4.      Wie stehen die baupolitischen Sprecher der Parteien in der BVV zu dem Projekt?

 

5.      Ist das Bezirksamt bereit, eine Einwohnerversammlung/Runden Tisch (nach dem Vorbild zum "Stuttgarter Platz) einzuberufen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Bürgeranfrage von Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

1.    Gibt es bereits einen Investor für das Grundstück und wenn ja, wie lautet der Name und die Adresse?

 

2.    Welche Auflagen (GRZ, GFZ usw.) gelten für das Bauprojekt aus der Sicht des Bezirksamts, bzw. welche Befreiungsforderungen vom Eigentümer des Grundstückes und welche Befreiungen sind diesem bereits zugesagt worden?

 

3.    Ist bereits bekannt, welche Nutzung vom Investor vorgesehen ist?

 

Da es sich um ein laufendes Antragsverfahren handelt, kann zu den Fragen 1., 2. und 3. im Rahmen einer Bürgeranfrage keine Auskunft gegeben werden.

 

4.    Wie stehen die baupolitischen Sprecher der Parteien in der BVV zu dem Projekt?

 

Da uns das Projekt nicht bekannt ist, können wir dazu keine Antwort geben.

 

(gez. CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Piratenfraktion und Fraktionslose Die Linke.)

 

5.    Ist das Bezirksamt bereit, eine Einwohnerversammlung/Runder Tisch (nach dem Vorbild zum „Stuttgarter Platz“) einzuberufen?

 

Dem Bezirksamt sind bisher keine Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner bekannt geworden, zu dem Bauvorhaben Rede und Antwort zu stehen. Ergänzend sei angemerkt, dass es sich um ein Genehmigungsverfahren handelt, nicht aber um ein Bebauungsplanverfahren. Das Grundstück liegt nach dem Baunutzungsplan im gemischten Gebiet der Baustufe V/3.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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