Drucksache - 0157/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2012 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen
Beantwortung MA

Mündliche Anfrage

 

1. Mündliche Anfrage              Albrecht Förschler

              CDU-Fraktion

              "Kein Geld für niemand?"       

 

Ich frage das Bezirksamt: 

 

1.      Wie viele Beamte und Angestellte arbeiten in der Unterhaltsvorschussstelle des Bezirks und welche Widrigkeiten haben dazu geführt, dass laut Aushang im Aufzug des  Dienstgebäudes Fehrbelliner Platz diese Stelle einen vollen Monat geschlossen bleibt?

 

2.      Wie hoch waren die im Jahr 2011 hinausgereichten Mittel, aus welcher Quelle stammen diese Mittel und welcher Prozentsatz davon wird im Durchschnitt wieder hereingeholt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR’in Jantzen.

 

 

2. Mündliche Anfrage              Dr. Jürgen Murach

              SPD-Fraktion

              „Stationsungebundenes Car Sharing“ im Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Sind die neuen Anbieter des „stationsungebundenen Car Sharing“ (z.B. „Drive Now“ und „car2go“) auch in der City West tätig und wurde das Bezirksamt in die Vorbereitungen und Abstimmungen zwischen Senat und Anbietern einbezogen?

 

2.      Wie ist die Abrechnung beim Abstellen der „Car Sharing - Pkw“ in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten unseres Bezirks geregelt und verfügen alle Pkw dieser Car Sharing-Anbieter über Plaketten, die von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes erkannt werden können?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Hernn BzStR Schulte.

 

3. Mündliche Anfrage              Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Beteiligung des Behindertenbeauftragten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie wurde in der Vergangenheit rechtzeitig der Behindertenbeauftragte des Bezirks an relevanten Baumaßnahmen des Bezirks beteiligt?
 

a.       Wurde der Behindertenbeauftragte des Bezirks bei den Planungen der Eissporthalle rechtzeitig mit einbezogen?
 

b.      Wie wird das Bezirksamt den BVV-Beschluss „Automatische Einbeziehung des Behindertenbeauftragen bei relevanten Baumaßnahmen“ (Drucksache Nr. 1640/2) zukünftig umsetzen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

4. Mündliche Anfrage              Anita Gnielinski

              CDU-Fraktion

              Stau im Jugendamt

 

Ich frage das Bezirksamt: 

 

1.      In welchen weiteren Bereichen des Jugendamtes, außer der Unterhaltsvorschussstelle, sind Rückstände aufzuarbeiten, und aus welchem Zeitraum datieren diese?
 

2.      Durch welche personellen und/oder strukturellen Maßnahmen will das Bezirksamt zukünftig verhindern, dass es zu Schließzeiten von Ämtern für die Bürgerinnen und Bürger kommt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Frau BzStR’in Jantzen.

 

 

5. Mündliche Anfrage              Angela Fortong

              SPD-Fraktion

              Enkelanrufe und Anrufe von sogenannten Geld-

              instituten im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Sind dem Bezirksamt Zahlen aus Berlin / Charlottenburg-Wilmersdorf über die Zunahme der Betrugsversuche durch sogenannte Enkelanrufe und Anrufe von angeblichen Geldinstituten bekannt?

 

2.      Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um Seniorinnen und Senioren zu informieren und vor den Betrugsversuchen zu warnen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Engelmann.

 

 

6. Mündliche Anfrage              Roland Prejawa

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Tempo 30 Laubacher Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie weit ist die Umsetzung, Tempo 30 in der Laubacher Straße einzuführen?
 

2.      Sind die angrenzenden Bezirke in die Planung mit einbezogen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

7. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Rechtswidrige Sperrung Knobelsdorffstraße: Wer zahlt

              den Schaden?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. entstehen durch die Sperrung der Knobelsdorffstraße, die Aufhebung der Sperrung und den Rechtsstreit?
 

2.      Wer hat die Entscheidung der rechtswidrigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Sperrung zu vertreten, und wird es eine Regressprüfung geben?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.      Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. entstehen durch die Sperrung der Knobelsdorffstraße, die Aufhebung der Sperrung und den Rechtsstreit?

Wie bereits bei der Beantwortung der Einwohneranfragen im letzten Monat ausgeführt, betragen die Kosten für den Rückbau ca. 1500 bis 2000 Euro, die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Lichtzeichenanlage ca. 5000 Euro. Für den Rechtsstreit sind Personalkosten angefallen, die aber nicht fallspezifisch ermittelt werden. Es ist damit zu rechnen, dass Gerichtskosten in Höhe von 121 Euro anfallen.

 

2.      Wer hat die Entscheidung der rechtswidrigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Sperrung zu vertreten, und wird es eine Regressprüfung geben?

Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss der BVV vom 22. April 2010, der am 6. Dezember 2010 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde umgesetzt wurde, die damals noch beim Umweltamt angesiedelt war. Eine Regressprüfung ist nicht beabsichtigt, da kein Schaden für das Land Berlin entstanden ist. Denn auch wenn durch ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Beibehaltung der Schließung festgestellt worden wäre, wäre kein Schaden für das Land Berlin entstanden, weil die Knobelsdorffstraße nach der Sanierung der Spandauer-Damm-Brücke auch wieder geöffnet hätte werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                   

                                                                                                                                                         

Marc Schulte

 

 

8. Mündliche Anfrage              Nadia Rouhani

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Erhalt der Gaslaternen im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welcher Typus von Gasleuchten ist vom Austausch der Masten und / oder Leuchtkörper betroffen, wenn die Umrüstung von Gas- und Strombetrieb stattfindet?
 

2.      An welchen Standorten im Bezirk werden gasbetriebene Laternen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege und touristischen Erwägungen erhalten?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.      Welcher Typus von Gasleuchten ist vom Austausch der Masten und/oder Leuchtkörper betroffen, wenn die Umrüstung von Gas- und Strombetrieb stattfindet?
 

Nach Auskunft der für die Öffentliche Beleuchtung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sollen bisher nur die Gasreihenleuchten, d. h. nur Gasleuchten mit Peitschenmasten, ausgetauscht werden. Über den künftigen Umgang mit Gasaufsatz- und -hängeleuchten, teilweise mit historisch anmutenden Masten, wurde bisher nicht entschieden.

 

2.      An welchen Standorten im Bezirk werden gasbetriebene Laternen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege und touristischen Erwägungen erhalten?

 

Hierzu teilt die Senatsverwaltung mit, dass es hierüber noch keine Festlegungen gibt. In Kürze soll ein diesbezügliches Sondierungsgespräch mit der oberen Denkmalschutzbehörde stattfinden. Erst danach kann eine Strategie ausgearbeitet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                   

 

Marc Schulte

 

 

9. Mündliche Anfrage              Eveline Kupke

              CDU-Fraktion

              Verteilung von kostenlosen Einzelfahrscheinen an

              ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      An welche gemeinnützigen Organisationen hat das damit beauftragte Nachbarschaftszentrum SEKIS den Charlottenburg-Wilmersdorfer Anteil an kostenlosen Einzelfahrscheinen verteilt?
 

2.      Welche Kriterien waren dabei ausschlaggebend?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1.    An welche gemeinnützigen Organisationen hat das damit beauf­tragte Nachbar­schaftszentrum SEKIS den Charlottenburg-Wil­mersdorfer Anteil an kostenlosen Einzelfahrscheinen verteilt?

 

Bei SEKIS handelt es sich nicht um ein Nachbarschaftszentrum. SEKIS ist die zentrale Berliner Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle. Träger ist Selko e.V., der Dachver­band der Berliner Selbsthilfekontaktstellen. Gefördert wird die Einrichtung durch die Se­natsverwaltung Soziales und Gesundheit, Krankenkassenverbände Berlin, Berlin-Bran­denburg. Die bezirkliche Kontaktstelle für Charlottenburg-Wilmersdorf hat ihren Standort im Nachbarschaftshaus am Lietzensee e.V. in der Herbartstraße.

 

Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass SEKIS für das I. Quartal 110 Einzelfahrscheine (AB) im Wert von je 2,30 € zur Verfügung gestellt wurden. Es wurden jeweils 10 Einzelfahrscheine wurden an folgende Träger ausgegeben:

 

1. Ambulantes Hospiz Berlin-Charlottenburg

2. Tabea e.V.

3. Kontaktstelle PflegeEngagement Charlottenburg-Wilmersdorf c/o selko e.V.

4. Malteser Hilfsdienst e.V.

5. Flüchtlingshilfe Iran e.V.

6. Schwulenberatung Berlin

7. SV Senat Berlin e.V.

8. wellcome - Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt c/o Geburt und Familie e. V.

9. UHW Unionhilfswerk

 

20 Einzelfahrscheine sind noch nicht vergeben.

 

 

2.    Welche Kriterien waren dabei ausschlaggebend?

 

Alle Vereine arbeiten mit Ehrenamtlichen, denen die Fahrscheine zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Carsten Engelmann

 

 

 

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BVV-017/3

Ausdruck vom: 13.03.2012

Seite:

 


 

 
 

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