Drucksache - 0054/4  

 
 
Betreff: Vermietung nur an im Bezirk aktive Parteigliederungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.12.2011 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.01.2012 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
21.03.2012 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
2. Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.04.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten, die Vergabepraxis von Sälen und Räumen des Bezirks dahingehend zu ändern, dass nur an solche Gliederungen oder Gruppierungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen vermietet wird, die hier im Bezirk aktiv sind.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2012 zu berichten."

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Eine durch das Bezirksamt veranlasste Prüfung bezüglich der Umsetzbarkeit o.g. Drucksache hat ergeben, dass die ursprüngliche Regelungsempfehlung der Nutzungs- und Entgeltverordnung um folgenden Zusatz ergänzt werden sollte:

 

"Parteien und Wählergemeinschaften stellt das Bezirksamt seine Objekte im Rahmen seiner Verfügbarkeit nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen im Rahmen ihres Zuständigkeitskreises zur Verfügung."

 

Die entsprechende Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltverordnung wird durch Beschluss des Bezirksamtes bis Ende 2013 herbeigeführt werden.

 

Gleichzeitig wird der Bestand der zu vergebenden Räume insgesamt abschließend definiert. Anderenfalls könne es rechtlich problematisch sein, eine Raumvergabe mit Kapazitätserschöpfung gemäß § 2 Abs. 5 Nutzungs- und Entgeltverordnung zu begründen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann             

Bezirksbürgermeister             


 

 
 

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