Drucksache - 0948/XXI
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Würde die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende die Arbeit des Bezirksamts verändern? Wenn ja, wie?
2. Welchen Einfluss hat die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende konkret auf den Verwaltungsaufwand des Bezirksamtes – gerade unter dem Gesichtspunkt, dass es weiterhin parallel Sach- und Geldleistungen geben würde?
3. Würde die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende den organisatorischen Aufwand für das Bezirksamt verringern?
4. Würde durch die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende ein geringerer Kostenaufwand für das Bezirksamt entstehen, als es aktuell der Fall ist?
5. Welche Gründe sprechen für beziehungsweise gegen die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende für das Bezirksamt?
6. Wie schätzt das Bezirksamt die Auswirkungen von Bezahlkarten auf das Leben von Asylsuchenden, speziell unter dem Gesichtspunkt, dass viele Geschäfte keine Kartenzahlung erlauben, ein?
7. Welchen Betrag bekommen Asylsuchende in Tempelhof-Schöneberg aktuell tatsächlich bar ausgezahlt? Bitte aufgeschlüsselt nach Familienstatus.
8. Würde das Bezirksamt ein Bezahlkartensystem auch für andere Leistungsbezieher*innen (z. B. Grundsicherung) dem bisherigen System vorziehen? |
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