Drucksache - 0734/XXI  

 
 
Betreff: Stopp: Wir wollen Gewalt gegen Queers effektiv bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, CDUBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.07.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.01.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.07.2023 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Datenabgleich zwischen bezirklichen Stellen und der Polizei bezüglich queerfeindlicher Straftaten wieder ermöglicht wird.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich in einem offiziellen Schreiben an die Senatorin für Inneres und Sport gewandt, um einerseits für eine baldige Einsetzung eines Runden Tisch Gewalt gegen queere Menschen zu appellieren, aber auch um den dringend notwendigen Datenaustausch zwischen Registerstellen und Polizei einzufordern.

In Ihrer Antwort hat Frau Senatorin Spranger zugesichert, dass die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bereits an der Beseitigung der Hindernisse für den Datenaustausch arbeitet. Mit Schreiben vom 6.11.2023 teilte Frau Senatorin Spranger dem Bezirksamt mit:

"Hinsichtliche des Datenabgleichs zwischen den zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Polizei Berlin möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen, dass zwischen allen Beteiligten Einigkeit darin besteht, dass dieser in der Vergangenheit wertvolle Erkenntnisse insbesordere auch für die Ausrichtung der Präventionsarbeit erbracht hat. Mit hohem Aufwand wurde daher zunächst in meinem Haus und in der Folge federführend durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an einer Lösung der bestehenden rechtlichen Hindernisse gearbeitet. Im Ergebnis ergaben die umfangreichen rechtlichen Prüfungen, dass ohne eine Änderung der Strafprozessordnung eine datenschutzkonforme Übermittlung von Daten aus Strafermittlungsverfahren nach derzeitigem Sachstand nicht möglich ist. Eine abschließende Bewertung liegt uns aber noch nicht vor."

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist federführend zuständig einen Runden Tisch Gewalt gegen queere Menschen einzurichten.  

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

 
 

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