Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
1. nimmt den am 20.06.2022 geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-95 (Anlage A) samt dem am 17./28.03.2023 geschlossenen 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7‑95 (Anlage B) zur Kenntnis und
2. beschließt den Bebauungsplan 7-95 vom 24.03.2022 mit Deckblättern vom 13.12.2022 und 02.06.2023 (siehe Anlage 1 für verkleinerte Kopie der Zusammenzeichnung; das Original samt Deckblättern liegt während der Sitzung aus) nebst Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-95 gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.06.2023 (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 7‑95 vom 05.06.2023 (Anlage 3).
Anlagen
Anlage A: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan 7-95 vom 20.06.2022
Anlage B: 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-95 vom 17./28.03.2023
Anlage 1: verkleinerte Kopie der Zusammenzeichnung des Bebauungsplans 7-95 vom 24.03.2022 inklusive Deckblättern vom 13.12.2022 und 02.06.2023
Anlage 2: Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-95 gemäß § 9 Absatz 8 BauGB vom 02.06.2023
Anlage 3: Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 7‑95 vom 05.06.2023
Hinweis BVV-Büro: Der Text der Vorlage zur Beschlussfassung enthält umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).