Drucksache - 0256/XXI  

 
 
Betreff: Nickelmannbrunnen nicht vergessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Herr Penk, Rainer
2. Herr von Boxberg, Bertram
Müller-Wenk, Catherine
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Informationstafel anzubringen, die auch mittels historischen Bildmaterials die Geschichte und Bedeutung des Nickelmannbrunnens am U-Bahnhof Nollendorfplatz sichtbar macht.

Geprüft werden soll weiterhin, ob es möglich ist, den Brunnen, auch wenn er noch nicht Wasser sprüht, durch eine Beleuchtung aufzuwerten.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Brunnenanlage regelmäßig gereinigt und von Ablagerungen befreit wird.

Der BVV ist bis Dezember 2022 zu berichten.

 

Begründung:

Von allen Objekten, die in unserem Bezirk unter Denkmalschutz stehen, fristet der Nickelmannbrunnen (geschaffen 1904 von Ernst Westphal) sicherlich die traurigste Existenz: ein nicht beachtetes, verwahrlostes Denkmal. Selbst wenn es momentan noch nicht möglich ist, dem Brunnen sein Wasserspiel zurückzugeben, wäre es wünschenswert, wenn dieses Denkmal nicht vollkommen als Müllablageplatz verkommt. Dazu sollte es mit kleinen Mitteln aufgewertet werden. Es ist auch notwendig und wünschenswert, dass die wechselvolle Geschichte des Brunnens ergründet, dokumentiert und zugänglich gemacht wird.

Es wäre ferner wünschenswert, wenn der Brunnen im Zuge der geplanten Neugestaltung des Nollendorfplatzes wieder ein Wasserspiel erhielte, was auch dem Stadtklima an dieser Stelle zugutekäme. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sollten als Vorbereitung dafür verstanden werden.

Vor zwei Jahren teilte die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg auf eine Anfrage des MdA Sebastian Walter (Grüne) mit: Als Ausstattungselement des U-Bahnhofes sei der „Nickelmannbrunnen“ selbstversndlich zu erhalten. Eine fachgerechte Instandsetzung des Natursteinbeckens und der Brunnenfiguren werde begrüßt, da der Konservierung des vom Bildhauer Ernst Westphal geschaffenen Flussgottes und des Bassins mit Delfinen ein hoher Stellenwert zukomme.   

 

 
 

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