Drucksache - 0203/XXI
1. Was bedeutet die vom Senat beabsichtigte Zentralisierung der Einbürgerung für den Bezirk?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Rechtslage?
3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, eventuell bestehenden Missständen hinsichtlich der Dauer der Verfahren entgegenzuwirken?
4. Was bedeutet die Zentralisierung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks, die sich gerne einbürgern lassen möchten?
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