Drucksache - 0216/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sich über die überbezirklichen Gremien, wie dem Rat der Bürgermeister und dem Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher, dafür einzusetzen, dass digitale und hybride Tagungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz grundsätzlich ermöglicht werden. Das Abgeordnetenhaus sollte aufgefordert werden, eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zeitnah vorzunehmen. Im Falle einer grundsätzlichen Öffnung verpflichtet sich die BVV dazu, diese Möglichkeiten nur nach einem ausführlichen Diskussionsprozess zur Veränderung der Geschäftsordnung mit Augenmaß einzusetzen.
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