Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2022 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass geprüft wird, ob an jeder Schule in Tempelhof-Schöneberg mindestens eine Unisex-Toilette eingerichtet werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Unisex-Toiletten sind in den Musterraumprogrammen des Landes Berlin für Schulneubauten bisher nicht vorgesehen. Die Musterraumprogramme dienen als verbindliche Grundlage bei der Erstellung der Bedarfsprogramme für investive Schulneubaumaßnahmen. Abweichungen von den Musterraumprogrammen sind durch den Bezirk gesondert zu finanzieren. Dem Bezirk stehen dafür jedoch keine Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das bedeutet, dass selbst im Rahmen von Schulneubaumaßnahmen im Land Berlin bisher keine Unisex-Toiletten planerisch und baulich eingeplant werden. Für Sanierungs-/ Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Bestandsschulstandorten stellt sich die Situation umso schwieriger dar, da hier der Sanierungsleitfaden bei der Erstellung der entsprechenden Bedarfsprogramme zugrunde zu legen ist, der hinsichtlich der räumlichen Anforderungen noch einmal deutlich geringere Gestaltungsspielräume zulässt als die Musterraumprogramme für Schulneubauten. Auch der Sanierungsleitfaden für Schulbaumaßnahmen sieht keine Unisex-Toiletten vor.
Es fehlt somit grundsätzlich an einer entsprechenden Bedarfsfeststellung und daraus folgend an einer Finanzierungsmöglichkeit im Land Berlin.
Neben dem bisher nicht geklärten Finanzierungsaspekt ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Personalressourcen in der Serviceeinheit Facility Management die Umsetzung jeder zusätzlichen kleinen baulichen Maßnahme vor dem Hintergrund eines ökonomischen und prioritären Ressourceneinsatzes entsprechend zu prüfen ist.
Es wird darum gebeten, die Drucksache 0188/XXI als erledigt anzusehen.