Drucksache - 0148/XXI  

 
 
Betreff: Wohnbauprojekt der Degewo an Beyrodtstraße, Welterpfad und Kaiserallee in Marienfelde dreistöckig umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
06.04.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber der Degewo und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eindringlich dafür einzusetzen, dass der Bau des Wohnbauprojektes der Degewo an Beyrodtstraße, Welterpfad und Kaiserallee dreistöckig umgesetzt wird.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 20. April 2022 über die Gespräche und den Sachstand zu berichten.

 

Begründung:

Es ist unstrittig, dass besonders bei der angespannten Wohnungslage in Berlin auch die Nachverdichtung ein Mittel zur Schaffung neuen Wohnraums ist. Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Nachverdichtung in engem Dialog mit den Nachbarn und unter Berücksichtigung deren Bedürfnisse geschieht. Auf der Einwohnerversammlung am 24.03.2022 ist deutlich geworden, dass sich die Anwohner aus triftigen Gründen entschieden gegen einen vierstöckigen Bau aussprechen, einem dreistöckigen Bau allerdings nicht negativ gegenüberstehen. Das Bezirksamt hat auch unlängst die Planungen der Degewo, die ein vierstöckiges Gebäude vorsehen, negativ beschieden. Nach § 88 BauO Bln ist nun nach dem Einspruch von Seiten der Degewo allerdings nicht mehr das Bezirksamt, sondern die Senatsverwaltung in Verantwortung. Das Bezirksamt muss sich daher entschieden gegenüber der Degewo und der zuständigen Senatsverwaltung für den dreistöckigen Bau einsetzen.

 
 

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