Drucksache - 0010/XXI
Gemäß § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung der BVV wird die Ferienzeit der Bezirksverordnetenversammlung von dieser bestimmt.
Als Ferienzeit und somit sitzungsfreie Zeit, empfiehlt der Ältestenrat die Zeit vom Als Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung sind im Jahre 2022 vorgesehen:
Parlamentsferien des Abgeordnetenhauses: 04.07.2022 – 28.08.2022 |
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